Berlin - Die AfD-Bundestagsfraktion hat nach eigenen Angaben Anzeige gegen Friedrich Merz (70, CDU) erstattet. Es geht um "unsägliche Äußerungen" des Bundeskanzlers im Zuge der Haushaltsdebatte am Mittwoch im Bundestag.
Merz hatte den AfD-Kampfbegriff "Remigration" in seiner Rede mit einer "ethnischen Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe" gleichgesetzt. Deshalb habe die AfD-Fraktion Anzeige wegen "verleumderischer Beleidigung" erstattet, hieß es in einer Mitteilung.
TAG24 hat bei der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag angefragt, ob die Anzeige bereits eingegangen ist. Eine Rückmeldung hierzu steht noch aus.
Stephan Brandner (60), Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, wurde in einem Beitrag auf Instagram deutlich, sprach den Kanzler mit "Fritze Merz" an und bezeichnete dessen Aussagen als "absolut inakzeptabel" und "unsäglich".
Merz habe seiner Fraktion damit "Völkermord-Absichten" vorgeworfen, sagte Brandner. Ebenfalls echauffierte sich der AfD-Politiker über die "bekanntlich sehr parteiische Bundestagspräsidentin" Julia Klöckner (53, CDU), die den Kanzler für seine Äußerungen nicht gerügt habe.
Merz-Aussagen nicht von Indemnität gedeckt?
Die Erfolgschancen eines rechtlichen Vorstoßes begründete Brandner damit, dass der Kanzler und seine Äußerungen in diesem Fall nicht von der sogenannten "Indemnität" gedeckt seien.
Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete aufgrund ihrer Äußerungen oder Abstimmungen im Bundestag nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden dürfen. Verleumderische Beleidigungen sind davon jedoch ausgenommen.
Neben einer offenbar bereits erstatteten Anzeige ließ Brandner in seinem Instagram-Beitrag zudem durchblicken, dass die AfD auch prüfe, ob Merz in seiner Rolle als Regierungschef eine "Neutralitätsverletzung" begangen habe.