Vor Kommunalwahl: 16 tote Kandidierende nicht allzu ungewöhnlich

Von Bettina Grönewald

Düsseldorf - Rund eineinhalb Wochen vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der toten Politiker offenbar nicht signifikant erhöht im Vergleich zu anderen Wahlen.

Im Vorlauf der Kommunalwahlen am 14. September sind insgesamt 16 Kandidierende gestorben.
Im Vorlauf der Kommunalwahlen am 14. September sind insgesamt 16 Kandidierende gestorben.  © Friso Gentsch/dpa

Angesichts von Spekulationen im Internet, dass besonders viele AfD-Kandidaten betroffen sein könnten, bekräftigte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, es gebe keine Hinweise auf eine signifikant erhöhte Anzahl von Todesfällen. Bei der Kommunalwahl 2020 waren in NRW mehr als 20.000 Mandate vergeben worden.

Von den bislang erfassten 16 Todesfällen betreffen demnach sieben die AfD und jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe.

Solche Todesfälle von Bewerberinnen und Bewerbern ereigneten sich - unabhängig von Partei- oder Wählergruppenzugehörigkeit - bedauerlicherweise bei allen Wahlen, stellte der Sprecher fest.

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Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod von Parteikollegen befeuert. In vier Fällen in Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen beziehungsweise ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen.

Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt.

Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.

Titelfoto: Friso Gentsch/dpa

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