Von Dorothea Hülsmeier
Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren künftig bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben.
Der Landtag senkte mit einer Verfassungsänderung das Wahlalter für Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre ab. CDU, Grüne, SPD und FDP hatten dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, der nun mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet wurde.
Im Landtag gab es nach der Verabschiedung großen Applaus. Die AfD lehnte als einzige Fraktion die Senkung des Wahlalters ab.
Schon bei der nächsten NRW-Landtagswahl 2027 sollen damit 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Vorher muss das Landeswahlgesetz noch angepasst werden, damit die neue Regelung auch in der Praxis umgesetzt werden kann.
In mehreren Bundesländern dürfen 16- und 17-Jährige bereits bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben. In NRW ist bei Kommunalwahlen wie kürzlich im Herbst die Stimmabgabe bereits ab 16 Jahren erlaubt – ebenso bei Europawahlen.
Herabstufung gibt knapp 300.000 Personen eine Stimme
Die Absenkung des Wahlalters betrifft laut Gesetzentwurf rund 298.000 Personen in NRW. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei einer Landtagswahl würde damit um 2,3 Prozent auf knapp 13,1 Millionen steigen. Wer für den Landtag kandidieren will, muss dagegen weiterhin volljährig sein.
Die Absenkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr sei auch eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe, heißt es in dem Gesetzentwurf. Denn junge Menschen seien in den Parlamenten unterrepräsentiert, müssten aber mit den Folgen politischer Entscheidungen länger leben als ältere Menschen.