Facebook, Instagram und TikTok droht EU-Strafe
Von Niklas Treppner
Brüssel - Facebook, Instagram und TikTok verstoßen nach Angaben der Europäischen Kommission nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen gegen ein EU-Digitalgesetz.
Ihnen drohen wegen mangelnder Datentransparenz hohe Geldstrafen, sollten sie nicht noch entlastendes Material präsentieren oder Anpassungen vornehmen, wie die EU-Kommission mitteilte.
Demnach bieten alle drei Plattformen nach Ansicht der Regelhüter Forschern wohl nicht genug Einblicke in ihre Daten.
Öffentlich zugängliche Datensätze sollen es der Wissenschaft laut EU-Kommission ermöglichen, etwa die Auswirkungen von gewaltverherrlichenden Inhalten auf Kinder zu untersuchen.
Grundlage für die Verfahren ist das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Meldung von illegalen Inhalten erschwert
Darüber hinaus erhebt die EU-Kommission zwei weitere Vorwürfe - diese aber ausschließlich gegen die Plattformen Instagram und Facebook des US-Konzerns Meta. Zum einen mache es den Anschein, als erschwerten die beiden sozialen Netzwerke von Meta-Chef Mark Zuckerberg (41) die Meldung von illegalen Inhalten.
Die Brüssel Behörde beanstandet, dass Nutzer bei dem Anzeigen - etwa von terroristischen Videos, antisemitischen Texten oder Kindesmissbrauch - zu viele Schritte durchlaufen müssten. Laut EU-Kommission sind das unnötige Hürden, die nicht im Einklang mit dem europäischen Digitalgesetz stünden.
Außerdem heißt es aus Brüssel, Facebook und Instagram böten nach der vorläufigen Einschätzung ein zu umständliches Beschwerdeverfahren an, über das Nutzerinnen und Nutzer gegen die Sperrung ihrer Accounts oder die Löschung ihrer Inhalte Einspruch einlegen können.
EU könnte Geldstrafen verhängen
Die Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen (67, CDU) betonte, dass sie bisher nicht final entschieden habe, ob Facebook, Instagram und TikTok wirklich gegen EU-Recht verstoßen.
Sollte die EU-Kommission jedoch nicht von der Verteidigung oder den Anpassungen der Tech-Riesen überzeugt sein, kann die Behörde endgültig einen Regelverstoß festhalten.
Das Gesetz über digitale Dienste sieht dann auch mögliche Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes vor.
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