Kaufen unsere Kinder auf Snapchat Drogen? EU will US-Plattformen drankriegen

Von Niklas Treppner

Brüssel (Belgien) - Die Europäische Kommission verdächtigt Apple, Snapchat sowie Google und YouTube, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen.

Die EU-Kommission verlangt von Tech-Giganten Auskunft zum Thema Kinderschutz. (Symbolfoto)
Die EU-Kommission verlangt von Tech-Giganten Auskunft zum Thema Kinderschutz. (Symbolfoto)  © Annette Riedl/dpa

Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, wie die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen (53) bei einem Treffen der EU-Digitalminister im dänischen Horsens mitteilte.

Grundlage für die verpflichtende Forderung nach Informationen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Bei der Videoplattform YouTube, die zum Google-Konzern gehört, hegt die EU-Kommission den Verdacht, dass Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu leicht zu umgehen seien. Zudem soll geprüft werden, inwiefern YouTube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.

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Von der Leyen (67) hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte süchtig zu machen. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.

Kaufen Kinder auf Snapchat Drogen?

Etwa auf Snapchat könnten Kinder bislang unter anderem an Drogen gelangen. (Archivfoto)
Etwa auf Snapchat könnten Kinder bislang unter anderem an Drogen gelangen. (Archivfoto)  © Patrick Seeger/dpa

Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple ("App Store") und Google ("Google Play") Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Kasinos, herunterladen und spielen können.

Auf dem sozialen Netzwerk Snapchat könnte es Minderjährigen laut EU möglich sein, Drogen zu kaufen. Außerdem verdächtigen die europäischen Regelhüter das Unternehmen, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13, die App zu nutzen, obwohl dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten sei.

Mit den Auskunftsersuchen eröffnet die EU noch kein Verfahren gegen die Tech-Konzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.

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Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.

Titelfoto: Fotomontage: Annette Riedl/dpa//Patrick Seeger/dpa

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