Schärfere Regeln: EU-Parlament macht Weg frei für erstes KI-Gesetz der Welt!

Straßburg - Navis, automatische Übersetzungen oder die Gesichtserkennung am Handy: Künstliche Intelligenz (KI) ist Teil des täglichen Lebens. Das EU-Parlament gibt jetzt grünes Licht für schärfere Regeln in der Europäischen Union.

Das Europaparlament in Straßburg verabschiedet heute mit dem KI-Gesetz ein historisches Regelwerk.
Das Europaparlament in Straßburg verabschiedet heute mit dem KI-Gesetz ein historisches Regelwerk.  © Jean-Francois Badias/AP/dpa

Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg (Frankreich) mehrheitlich für das Gesetz. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz.

Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt.

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Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten.

Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

KI-Gesetz: Einige Anwendungen sollen komplett verboten werden

Ein "historisches" EU-Regelwerk soll den Umgang mit KI sicherer machen. (Symbolbild)
Ein "historisches" EU-Regelwerk soll den Umgang mit KI sicherer machen. (Symbolbild)  © Frank Rumpenhorst/dpa

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen.

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social Scoring").

Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

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Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein.

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Was bedeutet das jetzt für europäische Staaten?

Die EU unterschied in ihrem AI-Act in vier Risikogruppen.
Die EU unterschied in ihrem AI-Act in vier Risikogruppen.  © Jean-Francois Badias/AP/dpa

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren.

Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Erstmeldung: 12.32 Uhr; aktualisiert: 13.11 Uhr

Titelfoto: Montage: Jean-Francois Badias/AP/dpa, Frank Rumpenhorst/dpa

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