Jugendliche Islamisten wegen Anschlagsplänen in Deutschland angeklagt

Hamburg - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei junge mutmaßliche Islamisten erhoben, die im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Anschlagspläne in Deutschland gehegt haben sollen.

Ein mutmaßlicher islamistischer Terrorist während eines Prozesses am Amtsgericht Hamburg im Jahr 2018.
Ein mutmaßlicher islamistischer Terrorist während eines Prozesses am Amtsgericht Hamburg im Jahr 2018.  © Christian Charisius/dpa

Der Prozess soll am Hamburger Oberlandesgericht nach Jugendstrafrecht stattfinden, wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte.

Beide Beschuldigte waren unabhängig voneinander im September vergangenen Jahres festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Einer von ihnen, ein Deutsch-Kosovare, soll vorgehabt haben, selbst einen Anschlag zu begehen. Dafür habe er sich von einem Mitglied eines Ablegers des IS in Afghanistan erklären lassen, wie man einen Sprengsatz baut. Den Ermittlern zufolge befürchtete er dann, dass seine Pläne vereitelt werden könnten und wollte stattdessen Polizisten mit einem Messer angreifen.

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Vorher sei er aber festgenommen worden - nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft in Iserlohn in Nordrhein-Westfalen.

Mutmaßliches IS Mitglied soll zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen haben

Immer wieder kommt es in Deutschland zu Anklagen wegen mutmaßlicher Unterstützung des IS oder Mitgliedschaft in der Terrororganisation. Hier zu sehen eine Aufnahme eines Prozesses in Düsseldorf aus dem Jahr 2022.
Immer wieder kommt es in Deutschland zu Anklagen wegen mutmaßlicher Unterstützung des IS oder Mitgliedschaft in der Terrororganisation. Hier zu sehen eine Aufnahme eines Prozesses in Düsseldorf aus dem Jahr 2022.  © Federico Gambarini/dpa

Der zweite Beschuldigte, der die russische Staatsangehörigkeit hat, soll eingeweiht gewesen sein und den Kontakt nach Afghanistan hergestellt haben. Er soll auch versucht haben, für den Angriff ein Messer zu beschaffen. Die Ermittler werfen ihm vor, in einer selbst gegründeten Chatgruppe mit jugendlichen Teilnehmern zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen und Anleitungen zum Bombenbau verteilt zu haben.

Er soll dort auch zwei grausame Hinrichtungsvideos eingestellt haben. Laut Mitteilung wurde dieser Jugendliche zwei Wochen früher festgenommen, aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bremerhaven. Später übernahm dann die Bundesanwaltschaft den Fall.

Das genaue Alter wurde in beiden Fällen nicht mitgeteilt. Im Strafrecht zählt als Jugendlicher, wer zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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