Böhmermann-Experiment führt zu Strafanzeige gegen Brandenburger Polizistin

Fürstenwalde/Spree - Jan Böhmermanns (41) Experiment zum Umgang der Polizei mit Hassbotschaften im Netz schlägt weiter hohe Wellen: In Brandenburg ist jetzt sogar Strafanzeige gegen eine Polizistin gestellt worden.

Jan Böhmermann (41) hat mit einem Experiment zum Umgang der Polizei mit Hassbotschaften im Netz für reichlich Aufsehen gesorgt.
Jan Böhmermann (41) hat mit einem Experiment zum Umgang der Polizei mit Hassbotschaften im Netz für reichlich Aufsehen gesorgt.  © Christophe Gateau/dpa

"Der Sachverhalt hat dazu geführt, dass gegen die handelnde Polizeibeamtin von Amts wegen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet wird", sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Brandenburg, Torsten Herbst, am Montag.

Das liege daran, dass die Beamtin vor Ort offensichtlich keine Strafanzeige aufgenommen habe. Auch in Sachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt.

Die Redaktion der TV-Sendung "ZDF Magazin Royale" hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert.

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Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole.

Die Korrespondentin legte der Polizistin in Fürstenwalde/Spree nach Angaben der Produktionsfirma die Hasskommentare ausgedruckt vor.

Verdacht der Strafvereitelung im Amt: Strafanzeige gegen Brandenburger Polizistin eingeleitet

In den Reihen der Brandenburger Polizei hat das Böhmermann-Experiment zu einer Strafanzeige geführt. (Symbolfoto)
In den Reihen der Brandenburger Polizei hat das Böhmermann-Experiment zu einer Strafanzeige geführt. (Symbolfoto)  © Robert Schlesinger/dpa-Zentralbild/dpa

Die Beamtin habe sich schockiert gezeigt und die Korrespondentin gelobt, wie vorbildlich sie alles festgehalten habe.

Sie forderte sie demnach auf, sich auszuweisen und sagte, eine anonyme Anzeige sei leider nicht möglich. Die Korrespondentin erklärte, sie habe Angst, dass ihre Daten in falsche Hände geraten könnten. Daraufhin habe die Beamtin entgegnet, dass das unwahrscheinlich sei, ihr aber zu einer anonymen Anzeige per Post geraten. Die Polizei ist bei Informationen über Straftaten verpflichtet, sie zu verfolgen.

Die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei seien erneut landesweit für den Umgang mit Hass und Hetze im Netz sensibilisiert worden, auch für den Umgang mit anonymen Anzeigen, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums.

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In zwei der sieben Fälle, die die Korrespondentin als Hasskommentar angab, führe die Staatsanwaltschaft Cottbus die Verfahren. Für die übrigen fünf Fälle gebe es bereits Verfahren in anderen Bundesländern.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (62, CDU) hatte bei der Vorstellung einer Studie über Hass und Hetze gegen Kommunalpolitiker im April dazu aufgerufen, solche Fälle verstärkt zu melden.

Titelfoto: Robert Schlesinger/dpa-Zentralbild/dpa, Christophe Gateau/dpa (Bildmontage)

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