Gewalt zu Hause und gegen Frauen: So soll das neue Gesetz dagegen helfen

Potsdam - Innenminister Michael Stübgen (64, CDU) hat die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen.

Die Gewalt gegen Frauen soll durch das neue Gesetz zurückgehen. (Symbolbild)
Die Gewalt gegen Frauen soll durch das neue Gesetz zurückgehen. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa

Das teilte das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) am Mittwoch mit.

Demnach wird das Brandenburger Polizeigesetz an mehreren Stellen ergänzt und geändert, um potenzielle Opfer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Täter effektiv daran zu hindern, weitere Straftaten zu begehen.

Die folgenden Möglichkeiten soll die Polizei nun erhalten:

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Potenzielle Sexual- und Gewaltstraftäter bekommen eine elektronische Fußfessel angelegt, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass ein hohes Risiko für künftige Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit besteht. Die Fußfessel dient auch dazu, Stalking mit hohem Schädigungspotenzial zu verhindern und Kontakt-, Annäherungs- und Rückkehr-Verbote zu kontrollieren.

Bei konkreten Gefahren werden die potenziellen Täter bis zu zwei Wochen aus ihrer Wohnung verwiesen. Bisher waren nur zehn Tage möglich. Auch wenn Täter alkoholisiert sind, droht ihnen ein Aufenthaltsverbot in der Wohnung.

Bei Verstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Polizei: Gewaltopfer sollen besser geschützt werden

Opfer in Brandenburg sollen durch das Gesetz besser geschützt werden. (Symbolbild)
Opfer in Brandenburg sollen durch das Gesetz besser geschützt werden. (Symbolbild)  © Fabian Sommer/dpa

Die Gefährder können außerdem zu Gewaltpräventionsberatungen verpflichtet werden.

In Zukunft kann die Polizei veranlassen, dass Opfer von einer Beratungsstelle kontaktiert werden, um sich in der unmittelbaren Einsatzsituation keinem psychischen Zwang durch den Täter vor Ort beziehungsweise der zeitlichen Nähe zum Tatgeschehen ausgesetzt zu fühlen. Bisher gab es für die Opfer lediglich eine Beratung durch Polizeivollzugsbeamte vor Ort.

Zudem wird auch das Rettungsdienst-Gesetz angepasst. Nun können sich die im Rettungsdienst eingesetzten Personen an die Polizei wenden, um eine Gefahr des Opfers abzuwehren. Bislang war das nur bei Kindern bundesrechtlich möglich.

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Behörden und Institutionen wollen sich auf Fallkonferenzen und bei sogenannten runden Tischen austauschen und relevante Informationen teilen. Um die behördliche Zusammenarbeit zu ermöglichen, wird nun eine datenschutzrechtlich konforme Arbeitsweise geschaffen.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (64, CDU) begrüßt das neue Gesetz.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (64, CDU) begrüßt das neue Gesetz.  © Jens Kalaene/dpa

Gewalt gegen Frauen: Zahlen schießen erschreckend in die Höhe

Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 6325 Fälle häuslicher Gewalt. Das ist ein Anstieg von 8,1 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Circa zwei Drittel der häuslichen Gewaltmeldungen waren Körperverletzungen. Diese stiegen im Jahr 2023 um 6,3 Prozent auf 4284 Fälle an.

Auch Bedrohungen stiegen um 7,8 Prozent an, sodass es zu 938 Fällen kam.

Ebenso ist die Gewaltkriminalität gegen Frauen im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 Prozent auf 1425 Fälle angestiegen.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa, Fabian Sommer/dpa (Bildmontage)

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