"Insekten-Dialog": Umweltschützer fordern ein Gesetz zum Artenschutz

Potsdam - Wie geht es weiter beim Arten- und Insektenschutz in Brandenburg? Über den Gesetzentwurf einer Volksinitiative wird seit Langem verhandelt. Beschlossen ist nichts. Das ruft die Umweltschützer auf den Plan.

Diese Biene fliegt auf spezielle Brutröhrchen zu. Biologen fordern, dass Wildbienen stärker geschützt werden sollten.
Diese Biene fliegt auf spezielle Brutröhrchen zu. Biologen fordern, dass Wildbienen stärker geschützt werden sollten.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Ein Streit über den Gesetzentwurf für mehr Arten- und Insektenschutz spitzt sich in Brandenburg zu. Die Volksinitiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" fordert von den Regierungskoalitionen CDU, SPD und Grüne, zum weiteren Vorgehen Stellung zu beziehen.

Seit zweieinhalb Jahren werde mit den Regierungsfraktionen und den Landnutzern darüber verhandelt, bislang in insgesamt 20 Sitzungen.

Es habe die Zusage gegeben, dass der Gesetzentwurf vom Landtag umgesetzt wird, hieß es am heutigen Mittwoch von Vertretern der Initiative. Stattdessen sei weiter verhandelt worden.

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"Jetzt hören wir aus den beiden größeren Regierungsfraktionen, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen werden soll", berichteten Friedhelm Schmitz-Jersch, ehemaliger Chef des Nabu Brandenburg, und BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat. Für sie sei das ein "massiver Vertrauensverlust".

Bei dem Gesetzentwurf geht es unter anderem darum, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in FFH-Schutzgebieten und Naturschutzgebieten verbindlich ausgeschlossen wird. Gleiches soll für Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer gelten.

Volksinitiative sammelte über 73.000 Unterschriften

Über dem Oderbruch fliegen Wildgänse am Himmel. Die Artenvielfalt zu erhalten, sei das Ziel der Initiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern".
Über dem Oderbruch fliegen Wildgänse am Himmel. Die Artenvielfalt zu erhalten, sei das Ziel der Initiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern".  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Im Februar 2020 hatten Vertreter der Umwelt- und Naturschutzverbände sowie der Landnutzerverbände mit den Koalitionsfraktionen eine Vereinbarung unterzeichnet, um eine Zusammenführung zweier Volksinitiativen zum Insektenschutz zu erreichen.

Unter anderem ging es auch um den Vorschlag, dass Landwirte für den vorgesehenen gesetzlichen Ausschluss des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln etwa in Naturschutzgebieten einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen. Über 73.000 Menschen unterstützten die Initiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" mit ihrer Unterschrift.

"Wir hatten die klare Vereinbarung mit den drei Regierungsfraktionen im Landtag, dass, wenn wir einen Kompromiss mit der Landnutzerseite erzielen, dass dieser umgesetzt wird." Daran werde sich offenbar nicht mehr gehalten, obwohl es einen Kompromiss gebe, kritisierte Kruschat.

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Der Gesetzentwurf müsse nun zügig zum Abschluss gebracht werden, damit er ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten könne. Das Artensterben sei dramatisch.

Umwelt- und Naturschützer: Regelung gehen nicht weit genug

Die SPD-Fraktion wollte sich auf Nachfrage im Detail zunächst nicht äußern. "Wir befinden uns noch im Austausch mit den Koalitionen", sagte eine Sprecherin. Eine abschließende Entscheidung zu den Maßnahmen sei noch nicht gefallen. Auch von der CDU-Fraktion hieß es, man befinde sich noch im Austausch, um einen erfolgreichen Abschluss des Insekten-Dialogs hinzubekommen.

Behauptungen, die Forderungen im Gesetzentwurf hätten sich durch neue bundesrechtliche Regelungen erledigt, wiesen die Umwelt- und Naturschützer zurück. Diese Regelungen seien unvollständig und unter Lobbydruck nur halbherzig entstanden, sagte der ehemalige Chef des Nabu Brandenburg, Schmitz-Jersch.

So gebe es nach Bundesrecht etwa keine Einschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten - Überdüngung sei aber ein gravierendes Problem für die Artenvielfalt. Zudem gelte bei FFH-Gebieten das Verbot von Pestiziden beispielsweise nicht auf Ackerflächen.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

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