Erneut Rassismusvorwürfe gegen sächsischen Polizei-Azubi

Schneeberg - Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Chemnitz ermittelt gegen einen 22-jährigen Polizeimeisteranwärter.

Bereits im März wurde gegen drei Polizeimeisteranwärter in Schneeberg wegen des Zeigens des Hitlergrußes ermittelt.
Bereits im März wurde gegen drei Polizeimeisteranwärter in Schneeberg wegen des Zeigens des Hitlergrußes ermittelt.  © Georg Ulrich Dostmann

Hinweisen von anderen Auszubildenden der Polizeifachschule Schneeberg (Erzgebirge) zufolge soll der 22-Jährige in den vergangenen Wochen mehrfach einen anderen Polizeischüler rassistisch beleidigt haben.

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe leitete die Hochschule der Sächsischen Polizei am 11. Dezember straf- und beamtenrechtliche Ermittlungen ein.

Die Leitende Polizeidirektorin Marika Schwanitz bezieht klar Stellung zu dem Vorfall: "Rassismus und Gedankengut, das den Nationalsozialismus verherrlicht, haben in der sächsischen Polizei keinen Platz. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wird den Sachverhalt mit aller Konsequenz verfolgen."

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Aktuellen Ermittlungen zufolge soll es zu Straftaten innerhalb des Ausbildungsbetriebs an der Polizeifachschule Schneeberg gekommen sein - unter anderem beispielsweise in den Umkleideräumen.

Der Geschädigte ist 20 Jahre alt und - so wie der Tatverdächtige - deutscher Staatsbürger.

Tatverdächtiger vom Ausbildungsbetrieb vorerst ausgeschlossen

Die beiden Anwärter sind seit dem 1. September 2023 an der Polizeifachschule. (Symbolbild)
Die beiden Anwärter sind seit dem 1. September 2023 an der Polizeifachschule. (Symbolbild)  © Paul Glaser/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Chemnitz ermittelt nun unter anderem zum Vorwurf der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt vorerst noch abzuwarten.

Dem 22-Jährigen wurde währenddessen bereits das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Außerdem darf er bis auf Weiteres nicht mehr am Ausbildungsbetrieb teilnehmen. Ob weitere beamtenrechtliche Schritte eingeleitet werden, wird aktuell noch geprüft.

Beide jungen Männer wurden zum 1. September 2023 in den Polizeidienst eingestellt und absolvieren seitdem eine 30-monatige polizeifachliche Ausbildung, um die Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 der Polizei (ehemaliger mittlerer Polizeivollzugsdienst) zu erlangen.

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Bedienstete der Polizei Sachsen im Status eines Beamten auf Widerruf können bei Vorliegen entsprechender Sachgründe aus beamtenrechtlicher Sicht grundsätzlich jederzeit entlassen werden.

Bereits 2022 kam es zur Suspendierung eines Polizeischülers wegen rassistischer Beleidigungen und im März dieses Jahreswurde gegen drei Polizeimeisteranwärter ermittelt, nachdem sie auf dem Polizeischulgelände den Hitlergruß gezeigt hatten.

Titelfoto: Georg Ulrich Dostmann

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