Kugelbomben, mehr als 300 Böller: Jugendliche mit verbotener Pyrotechnik erwischt

Marienberg - Die Bundespolizei hat im Erzgebirge Jugendliche mit verbotener Pyrotechnik gestellt.

Bei vier Jugendlichen fanden die Einsatzkräfte zahlreiche Böller, eine Feuerwerksbatterie und Kugelbomben. (Symbolbild)
Bei vier Jugendlichen fanden die Einsatzkräfte zahlreiche Böller, eine Feuerwerksbatterie und Kugelbomben. (Symbolbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Am gestrigen Montagabend kontrollierten Einsatzkräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (Bundes- und Landespolizei) im Ortsteil Rübenau vier Jugendliche nach der Einreise aus Richtung Tschechien.

Bei der Kontrolle fanden die Beamten eine größere Menge verbotener Pyrotechnik. Darunter befanden sich zwei Kugelbomben, eine Feuerwerksbatterie und 383 Böller.

Laut Bundespolizei beträgt die Nettoexplosivmasse bei den gefundenen Sachen circa 5,5 Kilogramm.

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"Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und die vier Jugendlichen im Alter von 15, 17, 18 und 20 Jahren zum Polizeirevier Marienberg verbracht. Dort konnten später die zwei Minderjährigen von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden", heißt es weiter.

Nun müssen sich die vier wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.

Bundespolizei rät: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!

Erst am vergangenen Sonntag wurde in Reitzenhain ein 46-Jähriger mit verbotenen Feuerwerkskörpern erwischt. Der Mann bekam eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland mitbringen, nicht nur eine Strafanzeige bekommen, sondern auch die Rechnung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei tragen müssen.

"Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt", so die Bundespolizei weiter.

Solche Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren geahndet werden.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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