Fall um Killerwitwe geht weiter: Alle Beteiligten legen Revision gegen Urteil ein

❤️
😂
😱
🔥
😥
👏

Dresden - Der Fall um Killerwitwe Ramona B. (53) geht in die nächste Runde! Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das jüngst ergangene Urteil ein. Das Landgericht Dresden hatte Ramona und ihren Mitangeklagten Claus T. (77) zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung soll nun vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden.

Vor Gericht verbirgt die Angeklagte Ramona B. (53) ihr Gesicht hinter ihren langen Haaren.
Vor Gericht verbirgt die Angeklagte Ramona B. (53) ihr Gesicht hinter ihren langen Haaren.  © Ove Landgraf

Am Mittwoch vergangene Woche fiel nach 44 Prozesstagen das Urteil: Die Kammer war überzeugt, dass Ramona ihren Ehemann, Anwalt Peter B. (†76), beim Joggen im Klipphausen im September 2024 mit einem GLK überfuhr. Ihr Motiv: Sie wollte an sein Millionen-Erbe.

Das Tatfahrauto beschaffte der langjährige Hausmeister des Paares, Claus T. Im Prozess beteuerte der Rentner, von dem "teuflischen Plan" Ramonas nichts gewusst zu haben. Er hätte ihr den Mercedes lediglich für eine "illegale Treibjagd" besorgt. Ramona dagegen schwieg selbst, bezichtigte aber über ihre Anwälte Claus der Tat.

Fast ein Jahr wurden Zeugen gehört, Gutachten verlesen, Chatverläufe zur Kenntnis genommen. Am Ende sah die Staatsanwaltschaft Ramona als Alleintäterin, forderte lebenslängliche Haft für sie. Für Claus dagegen Freispruch. Die Verteidiger hatten allesamt Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

Die urteilende Kammer aber war überzeugt, dass beide die Tat gemeinsam begingen und verurteilte sowohl die Witwe als auch den Hausmeister zu lebenslanger Haft. Zudem wurde bei Ramona die Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach frühestens 15 Jahren ausschließt.

Staatsanwaltschaft ist mit Urteil gegen Mitangeklagten nicht einverstanden

Komplize und Hausmeister Claus T. (77) neben seiner Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian.
Komplize und Hausmeister Claus T. (77) neben seiner Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian.  © Holm Helis

Eine Woche haben alle Seiten laut Gesetz Zeit, das Urteil anzufechten. Noch läuft die Frist. Aber bereits jetzt steht fest: Alle Seiten fordern eine Überprüfung. "Die Staatsanwaltschaft hat gegen das ergangene Urteil gegen den Mitangeklagten Claus T. Revision eingelegt", so Sprecher Jürgen Schmidt.

Schließlich konnten die Strafverfolger nur einen "Teilerfolg" verbuchen: Ramona wurde zwar antragsgemäß verurteilt. Aber mit dem Schuldspruch gegen Claus T. ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.

Selbstredend, dass die Verteidiger für ihre Mandanten schon Stunden nach dem Urteil Revision einlegten.

Bis der BGH sich damit beschäftigt, werden aber Monate ins Land gehen.

Titelfoto: Ove Landgraf