Aus für "Bettensteuer" in Bayern! München will gegen Landtagsbeschluss klagen

München - Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben.

Volljährige Hotelgäste sollten fünf Prozent auf den Übernachtungspreis draufzahlen. Die Staatsregierung schob einen Riegel davor. (Symbolbild)
Volljährige Hotelgäste sollten fünf Prozent auf den Übernachtungspreis draufzahlen. Die Staatsregierung schob einen Riegel davor. (Symbolbild)  © picture alliance/dpa

Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Bayerischen Landtag durch - ungeachtet lauter Kritik auch des Städtetages.

Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (64, SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen. Die Stadt erhoffte sich jüngst Mehreinnahmen von mindestens 58 Millionen Euro.

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Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen.

Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Münchner Pläne angekündigt, die Einführung der Steuer gesetzlich verhindern zu wollen.

Gaststättenverband begrüßt Verbot: Branche wäre "einseitig benachteiligt"

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Landtags.

"Es darf keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben, wir danken daher der bayerischen Staatsregierung für deren klare Haltung", so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

"Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen."

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