Bayerns Kommunen lassen Millionenförderung für Grundschulen ungenutzt!

München - Kommunen in Bayern haben die verfügbaren Fördergelder des Bundes für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zum überwiegenden Teil nicht abberufen.

Während sich andere Länder gerne und viel an der Förderung für den Ganztagsausbau an Grundschulen bedienen, fallen die Anträge aus Bayern extrem mau aus. (Symbolbild)
Während sich andere Länder gerne und viel an der Förderung für den Ganztagsausbau an Grundschulen bedienen, fallen die Anträge aus Bayern extrem mau aus. (Symbolbild)  © Peter Kneffel/dpa

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden 2021 und 2022 aus dem Freistaat gerade einmal 18,64 Prozent der fast 117 Millionen Euro beantragt und ausgezahlt - in Summe rund 21,7 Millionen Euro.

Mit dem Geld könnten zum Beispiel Gebäude, Möbel, Spiel- und Sportgeräte gekauft oder saniert werden, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder geschaffen werden.

Bayern rangiert damit im bundesweiten Vergleich hinter Berlin (33,76 Prozent) mit weitem Abstand auf dem letzten Platz. Das sogenannte "Beschleunigungsprogramms Ganztagsbetreuung" mit Finanzhilfen des Bundes ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Die Daten des Bundesministeriums stammen zwar aus den vergangenen Tagen. Einer Sprecherin zufolge sind aber noch Nachmeldungen möglich.

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Die Kommunen aus anderen Ländern ließen die Fördergelder nicht ungenutzt verstreichen: Aus Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Baden-Württemberg wurden die höchsten Prozentsätze abgerufen - sie lagen entweder bei 100 Prozent oder knapp darunter.

Der Bundesdurchschnitt wurde vom Ministerium mit 71,7 Prozent angegeben und lag damit auch um ein vielfaches höher als der bayerische Prozentanteil.

Familienministerium nennt "enge Fristen" als Hauptgrund für geringe Antagsstellung

Ulrike Scharf (55, CSU), Familienministerin in Bayern.
Ulrike Scharf (55, CSU), Familienministerin in Bayern.  © Sven Hoppe/dpa

Im bayerischen Familienministerium werden "enge Fristen" als Hauptgrund für die geringe Antragstellung aus Bayern genannt. Anträge hätten von den Kommunen aufgrund der Vorgaben des Bundes nur bis 30. Juni 2021 gestellt werden können.

"Im Rahmen dieser Fristen war die Schaffung von zusätzlichen Plätzen zur Schulkinderbetreuung von Anfang an unrealistisch", hieß es.

Bayern habe sich an die vom Bund aufgestellten Vorgaben gehalten. "Die bayerischen Kommunen hatten demnach Gelegenheit, die Bundesmittel vollumfänglich zu beantragen."

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Zugleich verweist das Ministerium auch auf das landeseigene Förderprogramm: "Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schaffen, garantiert der Freistaat eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten", sagte ein Sprecher.

Damit würden die Kommunen über die Leistungen des Kommunalen Finanzausgleichs hinaus "kraftvoll und verlässlich" unterstützt.

Auch habe es schon ein eigenes bayerisches Hortprogramm für die Kommunen zur Schaffung von bis zu 10.000 zusätzlichen Plätzen gegeben.

Ab Mitte 2026 besteht Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Bayern hinkt beim Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen hinterher. (Symbolbild)
Bayern hinkt beim Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen hinterher. (Symbolbild)  © Frank Molter/dpa

Ab Mitte 2026 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. In Bayern ist derzeit nicht absehbar, dass dieser Anspruch auch realisiert werden kann.

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts geht davon aus, dass in Bayern bis zum Jahr 2030 zwischen 108.000 und 136.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssten. Gleichzeitig klagen die Kommunen über Probleme, weil die notwendigen Investitionen nicht zu stemmen seien.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Er umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht und gilt für Kinder von der ersten bis zur vierten Schulklasse.

Er soll gestaffelt eingeführt werden: Vom Schuljahr 2026/2027 an greift er bei Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse, von 2029/2030 an bei allen Grundschulklassen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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