CSU will Cannabis trotz Legalisierung weiter eindämmen und plant "zentrale Kontrolleinheit"

München - Bayern will für den Fall einer Cannabis-Legalisierung den Konsum mit einer "zentralen Kontrolleinheit" eindämmen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) will weiterhin "den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen". Er spricht dabei von Cannabis.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) will weiterhin "den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen". Er spricht dabei von Cannabis.  © Felix Kästle/dpa

"Diese Kontrolleinheit soll durch einen strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung durch den Freistaat den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen und so weit wie möglich verhindern", kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) am Donnerstag an.

Auf Nachfrage erläuterte der CSU-Politiker, dass die Einheit für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie für deren Überwachung zuständig sein solle. "Weitere Details sind in Abstimmung."

Man werde zudem alle in Frage kommenden juristischen Schritte ergreifen, um gegen das Gesetz vorzugehen, sollte es in Kraft treten.

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"Denn das Vorhaben der Berliner Ampel bedroht die Gesundheit insbesondere junger Menschen", sagte Holetschek. Am Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampel-Regierung für eine Cannabis-Freigabe Stellung zu nehmen.

Bayern will in der Länderkammer "einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird".

Teil-Legalisierung soll Schwarzmarkt und Kriminalität bekämpfen

Die Ampel-Regierung hatte den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung Mitte August auf den Weg gebracht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) sprach von einer "Wende in der Drogenpolitik" und zeigte sich überzeugt, dass damit der Schwarzmarkt eingedämmt, Drogenkriminalität bekämpft und der Gesundheitsschutz erhöht werden kann.

Das Vorhaben muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Aussage von Lauterbach aber nicht zustimmungspflichtig und kann daher nicht gestoppt werden.

Titelfoto: Felix Kästle/dpa

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