Genderverbot in Bayern in Kraft getreten: Welche Konsequenzen drohen ab heute?

München - In Bayern ist am heutigen Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und zudem allen Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten.

In Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache in Bayern jetzt ausdrücklich verboten.
In Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache in Bayern jetzt ausdrücklich verboten.  © Sven Hoppe/dpa

In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es hierzu jetzt: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig."

Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen. In der vergangenen Woche am Gründonnerstag veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- sowie Verordnungsblatt.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten entsprechend beeinträchtigen können.

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Scharfe Kritik an dem Verbot gab es unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz. Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums jeweils eine Einzelfallentscheidung.

Genderverbot: Wann ist die "Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens" erreicht?

"Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein", teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage hinsichtlich der Grundlage mit.

Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und auch, ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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