Nach jahrelangem Rechtsstreit: Polizist darf sich "Aloha"-Tattoo stechen lassen
München - Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich Polizeioberkommissar Jürgen Prichta nun ein Tattoo mit dem Schriftzug "Aloha" stechen lassen.
Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, teilte das Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des Spiegel.
Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.
Wie die bayerische Polizei allgemein künftig mit Tattoos bei Beamtinnen und Beamten umgehen will, ist aber noch nicht geregelt. Die Regelungen befänden sich derzeit in der "Fortschreibung", hieß es aus dem Ministerium:
"Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, können wir hierzu noch keine weitergehende Auskunft geben."
Der Polizist hatte 2013 beim Polizeipräsidium Mittelfranken erfolglos eine Genehmigung für das Tattoo beantragt, danach befassten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema.
"Aloha"-Tattoo soll Polizist an Flitterwoche auf Hawaii erinnern
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2020 hatte er zu dem geplanten Tattoo auf dem Unterarm erklärt, dass es ihn an seine Flitterwoche auf Hawaii erinnern solle. "Das gefällt mir halt." Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass das Tattoo nicht vereinbar ist mit dem bayerischen Beamtengesetz. Zuletzt hatte Mitte 2022 das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass der Fall noch einmal geprüft werden muss.
"Natürlich freue ich mich", sagte Prichta dem Spiegel. Allerdings sei es sein Ziel gewesen, das Tattoo offen zu tragen.
Titelfoto: Britta Schultejans/dpa