Pflegebedürftige Ehefrau getötet: Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft für 85-Jährigen

München - Im Prozess gegen einen 85-Jährigen wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau hat die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Der Angeklagte soll zuerst mit einem Stock auf seine Frau eingeschlagen und sie dann zu Tode gewürgt haben.
Der Angeklagte soll zuerst mit einem Stock auf seine Frau eingeschlagen und sie dann zu Tode gewürgt haben.  © Lennart Preiss/dpa

Nach 65 gemeinsamen Jahren soll der Angeklagte im Juni zuerst mit einem Holzstock auf seine Frau eingeschlagen und sie dann zu Tode gewürgt haben.

Ein Urteil in dem Prozess am Landgericht München II wurde für Montagnachmittag erwartet.

Der Verteidiger des Mannes forderte für seinen Mandanten am Montag eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

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Er verwies dabei auf dessen "psychischen Ausnahmezustand" zum Tatzeitpunkt und seine hohe Kooperationsbereitschaft im Prozess. Zum Auftakt hatte der 85-Jährige die Tat gestanden.

"Wir wissen relativ genau, was passiert ist", sagte sein Verteidiger. Das sei aber nur der Fall, weil sein Mandant "früh und umfassend" gestanden habe.

Wegen einer Hirnblutung habe die Frau, die bislang im Leben der Eheleute für den Haushalt zuständig war, vieles nicht mehr gekonnt, hieß es in der Anklage.

Unter anderem, weil es den Angeklagten zunehmend überforderte, mehr Aufgaben im Haushalt übernehmen zu müssen, habe er am 10. Juni entschlossen, seine Frau zu töten.

"Ich schäme mich für das, was ich getan habe", sagte der Angeklagte. Ihn habe an dem Tag eine von ihm "nicht definierbare Kraft" getrieben. "Jeder Mensch erbittet sich ein langes und gesundes Leben. Das hätte ich auch meiner Frau gewünscht."

Titelfoto: Lennart Preiss/dpa

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