Innenministerium prüft Bodycam-Tragepflicht bei jedem Polizeieinsatz

Düsseldorf - Das nordrhein-westfälische Innenministerium prüft nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Jugendlichen in Dortmund eine Tragepflicht der Bodycam in jedem Einsatz und eine Aufzeichnungspflicht in bestimmten Fällen.

Erst wurden Bodycams getestet, jetzt könnten sie bei der Polizei zum Standard im Einsatz werden.
Erst wurden Bodycams getestet, jetzt könnten sie bei der Polizei zum Standard im Einsatz werden.  © Oliver Berg/dpa

Die Kameras müssten nicht nur getragen werden, sondern auch aufzeichnen – wann immer das rechtlich möglich sei, sagte Innenminister Herbert Reul (69, CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags, in dem auch der Dortmunder Polizeieinsatz Thema war.

Außerdem wird demnach geprüft, ob Taser und Bodycam miteinander gekoppelt werden.

Bei einem Tasereinsatz müssten Bodycams gewissermaßen automatisch anspringen, sagte Reul zu den Überlegungen.

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Der Video-Vorstoß sende das klare Signal: Polizisten hätten im Einsatzalltag nichts zu verbergen. Derzeit gibt es in NRW keine landesweite Tragepflicht für Bodycams.

Zum Beispiel die Polizeipräsidien können aber verfügen, dass in bestimmten Situationen eine zu tragen ist.

Jugendlicher von Polizei in Dortmund erschossen

Ein Polizist hatte am 8. August bei einem Einsatz in Dortmund, der zunächst als Einschreiten bei einem Suizidversuch lief, einen 16-Jährigen mit einer Maschinenpistole erschossen. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Vor den Schüssen waren unter anderem Taser eingesetzt worden. Die Bodycams der Polizisten waren bei dem Einsatz nicht eingeschaltet.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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