Ministerin spricht Klartext: Schwimmunterricht in NRW ist Pflicht - mit Bikini oder Burkini

Düsseldorf - Religiöse Verhaltensgebote rechtfertigen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine Befreiung vom Schwimmunterricht.

In den Rahmenvorgaben zum Schulsport ist festgelegt, dass alle Schüler grundsätzlich "geeignete Schwimmkleidung" tragen müssen.
In den Rahmenvorgaben zum Schulsport ist festgelegt, dass alle Schüler grundsätzlich "geeignete Schwimmkleidung" tragen müssen.  © Rolf Haid/dpa

Darauf hat Schulministerin Dorothee Feller (56, CDU) jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hingewiesen. In "Badebekleidung, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht", sei Schülerinnen dieses Glaubens die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht zumutbar.

"Das Erlernen des Schwimmens ist ein wichtiges Ziel des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags, das nach Möglichkeit von allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden soll", unterstrich die Ministerin. "Die Beherrschung des sicheren Schwimmens ist nicht nur Kultur- und Überlebenstechnik, sondern auch ein zentrales Mittel zur Herstellung gesellschaftlicher Teilhabe."

In den Rahmenvorgaben zum Schulsport sei festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich "geeignete Schwimmkleidung" tragen müssten.

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"Die Landesregierung sieht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Tragen des Burkinis eine geeignete Möglichkeit, das Grundrecht auf Glaubensfreiheit sowie das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen miteinander in Einklang zu bringen", erklärte Feller.

Burkinis als "hygienisch unbedenklich eingestuft"

Zudem seien Burkinis in öffentlichen Bädern gutachterlich als "hygienisch unbedenklich eingestuft". Wichtig sei, dass Kleidungsstücke, die aus religiösen Gründen getragen werden, die Sicherheit nicht beeinträchtigen.

Die AfD hatte anhand eines Beispiels aus einer Schule hinterfragt, warum Badeanzug oder Burkini bei Mädchen als Badekleidung vorgesehen seien, "aber ausdrücklich kein Bikini". Die Schulministerin stellte klar, eine Landesregelung zum Verbot von Bikinis im Schwimmunterricht gebe es nicht.

Die Schulen könnten aber im Rahmen der allgemeinen Vorgaben eigenverantwortliche, spezifische Regeln für ihre pädagogische Arbeit treffen.

Titelfoto: Rolf Haid/dpa

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