Streit mit Land: Kommunen wollen Maßnahmen zum Energiesparen nicht überprüfen

Düsseldorf - Kühlere Schwimmhallen, weniger Werbelichter, kältere Büros: Seit dem 1. September gelten bundesweit zahlreiche Energiesparmaßnahmen, über deren Kontrolle es in Nordrhein-Westfalen allerdings Streit gibt.

Das Schaufenster eines Modegeschäftes in Köln ist seit dem 1. September unbeleuchtet.
Das Schaufenster eines Modegeschäftes in Köln ist seit dem 1. September unbeleuchtet.  © Oliver Berg/dpa

Jetzt haben die Kommunalen Spitzenverbände der Landesregierung nach dpa-Informationen schriftlich mitgeteilt: Die Städte und Gemeinden fühlen sich nicht zuständig. Die Bezirksregierungen seien in der Pflicht.

Das Land sieht das offenbar anders: In einer E-Mail an die Kommunalen Spitzenverbände hatte das Wirtschaftsministerium jüngst mitgeteilt, dass es sich um "hoheitliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr" handele und die örtlichen Ordnungsämter zuständig seien. Die Polizei könne im Notfall unterstützen.

Zur Erinnerung: So lief es auch bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die aktuelle Bundesverordnung lässt allerdings offen, wer zuständig ist. Von Bußgeldern ist gar keine Rede.

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Das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium schrieb daher den Vertretern der Kommunen, die Ordnungsämter sollten bei Verstößen erst mal ermahnen - und notfalls Werbelichter abklemmen oder Zwangsgelder bis 100.000 Euro verhängen.

Keine detaillierten Informationen über bisherige Verstöße

Laut NRW-Wirtschaftsministerium sind die örtlichen Ordnungsämter für die Kontrolle der seit dem 1. September geltenden Energiesparmaßnahmen zuständig.
Laut NRW-Wirtschaftsministerium sind die örtlichen Ordnungsämter für die Kontrolle der seit dem 1. September geltenden Energiesparmaßnahmen zuständig.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Darauf haben die Kommunen keine Lust. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW - darunter der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag - schrieben Mitte Oktober dem Wirtschafts- und Innenministerium.

In der E-Mail, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: Für "Überwachung und Ahndung" seien aus rechtlichen Gründen die Bezirksregierungen zuständig.

Sollte das Land dennoch die kommunalen Ordnungsämter einspannen wollen, gehe das - so die Spitzenverbände - nur über eine "sonderordnungsrechtliche Zuständigkeitsverlagerung, die nach unserem Wissen aber bisher in keinem Bundesland erlassen worden ist und gegen die wir uns auch ausdrücklich aussprechen."

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Das Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage unterdessen mit, man befinde sich im "laufenden Austausch mit den regionalen Spitzenverbänden".

Über bisherige Verstöße gegen die Energiesparverordnung lägen "keine detaillierten Informationen vor."

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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