Zum 1. Februar: Isolationspflicht für Coronavirus-Infizierte auch in NRW aufgehoben

Düsseldorf - Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte wird auch in Nordrhein-Westfalen zum 1. Februar aufgehoben.

Die Auflage, sich im Fall einer Corona-Infektion fünf Tage lang in häusliche Isolierung zu begeben, endet in NRW zum 1. Februar.
Die Auflage, sich im Fall einer Corona-Infektion fünf Tage lang in häusliche Isolierung zu begeben, endet in NRW zum 1. Februar.  © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Damit endet die bisherige Auflage, sich im Fall einer Corona-Infektion fünf Tage lang in häusliche Isolierung zu begeben.

Auch alle Isolierungen, die noch auf Grundlage der derzeitigen Corona-Verordnung begonnen wurden, enden nach Angaben des Ministeriums automatisch mit Ablauf des 31. Januar.

In NRW läuft auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zum 1. Februar aus.

Die große Mehrheit der Bundesländer hatte die Corona-Isolationspflicht bereits aufgehoben oder diesen Schritt zum 1. Februar beschlossen.

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