Corona in Sachsen: Diese Lockerungen gelten ab heute

Dresden - In Sachsen gelten seit Sonntag neue Corona-Regeln, mit denen unter anderem die Sperrstunde der Gastronomie aufgehoben wird.

Restaurants dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung öffnen.
Restaurants dürfen wieder ohne zeitliche Begrenzung öffnen.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Aus Sicht der Gastwirte ist das ein "Schritt in die richtige Richtung".

"Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Schritt früher kommt, aber jede Lockerung zählt für uns", sagte der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Sachsen, Axel Klein.

Mit der neuen Verordnung gilt in der Gastronomie ab sofort 2G statt 2G-plus.

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Geimpfte und Genesene brauchen also keinen zusätzlichen Test mehr.

Außerdem müssen die Restaurants nicht mehr um 22 Uhr schließen, wie das bislang der Fall war.

Zu den weiteren Lockerungen gehört, dass der Handel ab sofort neben Geimpften und Genesenen auch noch Personen mit einem tagesaktuellen Test (3G) einlassen darf.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen können unter Beachtung der 2G-plus-Regel unabhängig von der Inzidenz öffnen - mit Ausnahme der Clubs.

Weitere Lockerungen gibt es bei Versammlungen, Messen und Großveranstaltungen

Die Pflicht zum zusätzlichen Test entfällt für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung haben oder deren Zweitimpfung oder Infektion nicht länger als drei Monate her ist.

Weitere Lockerungen gibt es bei Versammlungen, bei denen die bisherige Personen-Obergrenze entfällt, sowie bei Messen und Großveranstaltungen.

Die meisten Lockerungen sind allerdings an eine Bedingung geknüpft: Sie gelten nur so lange, wie die Überlaststufe bei der Belegung von Krankenhausbetten - 1300 auf Normalstationen und 420 auf Intensivstationen - nicht erreicht ist.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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