Billig-Deko "im Erzgebirge-Stil"? Kunsthandwerker klagen gegen TV-Sender

Olbernhau - Für Billig-Deko aus Asien darf nicht mit dem Verweis auf einen "Erzgebirge-Stil" geworben werden. Das hat das Landgericht Leipzig in einem Urteil festgestellt.

Geschäftsführer des Verbandes Erzgebirgischer Kunsthandwerker Frederic Günther (37) mit Markenbotschafter Picus, einem Nussknacker, und Logo Reiterlein.
Geschäftsführer des Verbandes Erzgebirgischer Kunsthandwerker Frederic Günther (37) mit Markenbotschafter Picus, einem Nussknacker, und Logo Reiterlein.  © Uwe Meinhold

Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller hatte gegen den Teleshopping-Kanal Pearl-TV geklagt, der mit dieser Beschreibung europaweit zum Kauf seiner billigen Nussknacker lockte.

Das Gericht untersagte, "Nussknacker oder andere Deko-Figuren aus Holz mit der Bezeichnung 'im Erzgebirge-Stil' an Endkunden oder Händler anzubieten, ... wenn diese Artikel nicht im Erzgebirge hergestellt wurden."

Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise eine Ordnungshaft für den Geschäftsführer des TV Senders von bis zu sechs Monaten.

"Uns wurde in allen Punkten recht gegeben"

Der Internethändler PEARL vertreibt sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz "Nussknacker im Erzgebirge-Stil", die ausschließlich als Deko zu gebrauchen sind.
Der Internethändler PEARL vertreibt sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz "Nussknacker im Erzgebirge-Stil", die ausschließlich als Deko zu gebrauchen sind.  © Internethändler PEARL

Frederic Günther (37), Chef des Handwerkerverbandes, ist vollauf zufrieden: "Uns wurde in allen Punkten recht gegeben. Insbesondere, dass nicht nur das konkrete Beispiel der Nussknacker, sondern alle Deko-Artikel eingeschlossen sind. Wir sehen das als eine Art Grundsatzurteil, auf das wir hinweisen können, auch wenn es Verstöße von anderen Händlern gibt. Damit haben wir alles erreicht, was als Verband möglich ist."

Pearl-TV könnte die Entscheidung noch vor dem Oberlandesgericht Dresden anfechten.

Günther sieht das gelassen: "Das Urteil ist in Kraft und wir sind optimistisch, dass auch in der höheren Instanz kein anderes Ergebnis herauskäme."

Titelfoto: Uwe Meinhold

Mehr zum Thema Erzgebirge: