Fast 2500 Extremismus-Verfahren: Bei Sachsens Justiz stapeln sich die Akten

Dresden - Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften sind im vergangenen Jahr fast 2500 Ermittlungsverfahren zu extremistischen Straftaten eingegangen. Zwischen Links- und Rechtsextremismus zeigt sich dabei ein großes Ungleichgewicht.

Im Bereich des Rechtsextremismus wurden in Sachsen im vergangenen Jahr 1988 neue Verfahren geführt. (Symbolfoto)
Im Bereich des Rechtsextremismus wurden in Sachsen im vergangenen Jahr 1988 neue Verfahren geführt. (Symbolfoto)  © Swen Pförtner/dpa

Während die Fälle im Bereich "Innerer Frieden links" zurückgingen, gab es in den Bereichen "Innerer Frieden rechts" und Hasskriminalität im Vergleich zu 2021 mehr Arbeit. Dies geht aus einer auf Anfrage übermittelten Statistik der Generalstaatsanwaltschaft hervor.

Demnach halbierte sich die Zahl neuer Verfahren wegen linksextremistischer Straftaten von 879 auf 454, während sich die Verfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten von 1831 auf 1988 erhöhte.

Laut Sachsens Justiz-Statistik wurden 973 Rechtsextremismus-Verfahren gegen 1492 bekannte Verdächtige geführt und 1015 gegen unbekannt. Ermittelt wurde unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung.

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Im Bereich links waren die Tatverdächtigen in 106 Verfahren bekannt, bei 348 nicht. Hier ging es meist um Sachbeschädigung, aber beispielsweise auch um Körperverletzung, Landfriedensbruch und Brandstiftung.

Terrorismus, Hasskriminalität und Cybercrime sind weitere Ermittlungs-Felder

Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften gingen 2022 insgesamt 1086 neue Fälle mit Bezug auf Hasskriminalität ein. (Symbolfoto)
Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften gingen 2022 insgesamt 1086 neue Fälle mit Bezug auf Hasskriminalität ein. (Symbolfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Neu hinzu kamen zudem 16 Ermittlungsverfahren im Bereich Terrorismus, wegen Verdachts der Bildung terroristischer Vereinigungen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Terrorismusfinanzierung.

1086 neue Fällen landeten im Bereich Hasskriminalität bei Staatsanwaltschaften - ein Plus von 136 gegenüber dem Jahr zuvor. Gut die Hälfte davon waren Straftaten mittels Internet.

Insgesamt ging es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung oder Körperverletzung.

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In 13.745 neuen Fällen von Cybercrime wurde wegen Ausspähens von Daten, Computersabotage oder Erpressung ermittelt. So ging es etwa um Fälle, wo unter Ausnutzung von Schwachstellen im IT-System Firmen- oder private Daten verschlüsselt oder gestohlen wurden.

Die Masche für die Freigabe der Daten war zumeist gleich: Es wurde Lösegeld gefordert - oft in Kryptowährungen zwischen wenigen Hundert und mehreren Millionen Euro.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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