Im Kabinett beschlossen: Jetzt werden auch Männer den Frauen gleichgestellt

Dresden - Scherzfrage: Können Männer in sächsischen Behörden Frauenbeauftragte werden? Antwort: noch nicht, aber bald! - Grundlage dafür ist die Neufassung des Frauenförderungsgesetzes von 1994. Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr wird es damit keine Frauen-, sondern nur noch Gleichstellungsbeauftragte geben. Eine Aufgabe, die grundsätzlich auch Männer übernehmen können.

Sachsens Gleichstellungsministerin Katja Meier (43, Grüne): "Das Gleichstellungsgesetz ist ein großer Schritt nach vorn."
Sachsens Gleichstellungsministerin Katja Meier (43, Grüne): "Das Gleichstellungsgesetz ist ein großer Schritt nach vorn."  © Eric Münch

Allerdings sollen Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt werden. So will es das Gesetz, das Gleichstellungs- und Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag vorstellte.

"Sachsen macht damit einen großen Schritt nach vorn", sagte Meier. Tatsächlich ist Sachsen eines der letzten Bundesländer, die noch nicht über eine entsprechende Gesetzesgrundlage verfügen.

Das Gesetz wagt den Spagat zwischen Chancengerechtigkeit für beide Geschlechter und der Förderung von Frauen, die künftig Führungspositionen auch in Beiräten, Kommissionen, Verwaltungsräten oder Jurys paritätisch besetzen sollen.

Die Regelungen gelten für Landesbehörden, auf kommunaler Ebene sollen vergleichbare Regelungen zählen. Aber: Der Landtag muss noch darüber abstimmen. Vorher haben Verwaltungen, Verbände und Interessenvertretungen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Titelfoto: Eric Münch

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