Jede Menge Baumstämme: Waren die Fällungen in Borsdorf rechtens?

Von Anke Brod

Borsdorf - Das ist fürwahr eine Menge Holz: Seit dem Wochenende lagern auf einem Grundstück in Borsdorf (Landkreis Leipzig) gigantische Stapel frisch gefällter Baumstämme sowie gekapptes Buschwerk. Ob diese Rodung rechtens war, prüft aktuell das Landratsamt.

Gleich am Ortseingang von Borsdorf sind sie zu sehen: Die Stapel frisch gefällter Baumfälle, die seit dem Wochenende in dem Ort lagern. Das Holz ist nun Angelegenheit des Landratsamts.
Gleich am Ortseingang von Borsdorf sind sie zu sehen: Die Stapel frisch gefällter Baumfälle, die seit dem Wochenende in dem Ort lagern. Das Holz ist nun Angelegenheit des Landratsamts.  © Anke Brod

Bei der Abholzung auf der zuvor waldähnlich anmutenden Privatfläche an der Zweenfurther Straße geht es um schätzungsweise einen Hektar Grund. Eine entsprechende Genehmigung lag nach Informationen des Landkreises Leipzig hier nicht vor.

Das müsse nichts heißen, erklärte Brigitte Laux, Pressesprecherin im Landratsamt, im TAG24-Gespräch. Denn auch ohne Genehmigung müssten die erfolgten Fällungen nicht illegal gewesen sein. Sie erläuterte: "Wald ist auch Wirtschaftsgut."

Zur Klärung der Angelegenheit wollen Fachleute jetzt einerseits ermitteln, ob Verstöße gegen das sächsische Waldgesetz vorliegen. Zum anderen werde geprüft, ob naturrechtliche Belange missachtet wurden, hieß es.

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Die untere Forstbehörde war demnach bereits vor Ort. Weitere Untersuchungen übernimmt im Verlauf die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes.

Wieder-Aufforstung könnte angeordnet werden

Sollte die Rodung rechtswidrig erfolgt sein, könnte ein Bußgeld drohen - sowie eine Wieder-Aufforstung.
Sollte die Rodung rechtswidrig erfolgt sein, könnte ein Bußgeld drohen - sowie eine Wieder-Aufforstung.  © Anke Brod

Pikant: Borsdorf besitzt aktuell keine beschlossene Baumschutzsatzung.

In einer Stellungnahme erklärte dazu die Gemeindeverwaltung, man wolle aber gemeinsam mit dem Landratsamt "im Rahmen der Möglichkeiten alles tun", um die Sache aufzuklären.

Sollten die Fällungen rechtswidrig gewesen sein, kann den Angaben nach neben einem Bußgeld auch eine Wieder-Aufforstung an der gerodeten Stelle oder einer Ausgleichsfläche angeordnet werden.

Titelfoto: Montage: Anke Brod

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