Luftalarm über Sachsens Haftanstalten: Wenn Insassen sich Handys mit der Drohne liefern lassen
Dresden - Mit Drohnen können Handys, Drogen oder Waffen in Justizvollzugsanstalten (JVA) geschmuggelt oder die Lage dort ausgekundschaftet werden. Überflüge in unmittelbarer Nähe von Gefängnissen sind daher verboten - dennoch gab es auch in Sachsen schon mehrere Fälle.

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden nach Angaben des Justizministeriums jeweils zwei Drohnen-Vorfälle innerhalb eines Anstaltsgeländes beobachtet.
In fünf Fällen handelte es sich dabei um unerlaubte Überflüge. Bei einem wurde ein Päckchen über dem Gelände einer JVA abgeworfen.
Darin seien zwei Mobiltelefone und eine SIM-Karte gewesen, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Wie viele Drohnenflüge von Beamten unbemerkt durchgeführt werden konnten, bleibt freilich offen.
Apropos Gefängnisse: Rund 2850 Menschen verbrachten dieses Weihnachten in Sachsen hinter Gittern. Damit sind die landesweit zehn Gefängnisse nach Ministeriumsangaben zu 76 Prozent ausgelastet.

Der Anteil ausländischer Gefangener in den Haftanstalten hat sich 2022 weiter erhöht - von 30,7 im Januar auf aktuell 32,5 Prozent. Am Dienstag waren nach Ministeriumsangaben 927 Nicht-Deutsche inhaftiert, vor allem aus Polen, Syrien, Tschechien, Tunesien und Libyen.
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