Frontscheibe zertrümmert! Unfälle auf A72 durch herabfallende Eisschollen

Treuen - Herabfallende Eisschollen können zur Gefahr werden! Die Polizeidirektion Zwickau meldete mehrere Unfälle, die durch die eisige Fracht verursacht wurden.

Frontscheibe kaputt! Auf der A72 flog eine Eisscholle auf einen Suzuki. (Symbolbild)
Frontscheibe kaputt! Auf der A72 flog eine Eisscholle auf einen Suzuki. (Symbolbild)  © 123RF/svenler

Auf der A72 krachte am Montag eine Eisscholle plötzlich auf den Suzuki einer Frau.

Sie war in Richtung Hof unterwegs und überholte kurz nach der Anschlussstelle Treuen einen Lkw. Dann knallte es! Die Scholle zerstörte die Frontscheibe. Das Auto musste abgeschleppt werden.

Auch in Richtung Hof war ein 27-jähriger Autofahrer unterwegs, als sich das Eis vom Lkw neben ihm löste und gegen seinen Scheinwerfer krachte.

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Ein Suzuki-Fahrer (61) war auf dem Autobahnzubringer S255 in Richtung Aue unterwegs, als ihm ein Laster entgegenkam. Auch da löste sich eine Eisplatte und krachte gegen den Suzuki.

"Glücklicherweise wurden bei keinem der Unfälle Personen verletzt. Der insgesamt entstandene Sachschaden lag bei rund 4000 Euro", so die Polizei am Dienstag.

Lkw- und auch Pkw-Fahrer sind laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Bevor sie losfahren, sollten Eis und Schnee entfernt werden. Auf einigen Autohöfen und Raststätten stehen spezielle Räumstellen bereit. Dort kann das Dach der Laster gefahrlos enteist werden.

Welche Strafen drohen, wer zahlt den Schaden?

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) rät Autofahrern, im Winter genug Abstand zu Lastern zu halten. Außerdem nach Möglichkeit nicht überholen!

Herabfallende Eisplatten sind ein Risiko für den nachfolgenden Verkehr.

Wer zahlt also bei einem Schaden? Wenn herabfallendes Eis Euer Fahrzeug beschädigt hat, könnt Ihr Euch an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters wenden. Dafür braucht Ihr den Nachweis über den Vorfall. Notiert Euch das Kennzeichen und die Daten eventueller Zeugen. Sollte der Verursacher unbekannt sein, könnt Ihr den Schaden nur über Eure eigene Kasko-Versicherung regulieren.

Welche Strafe droht Lkw-Fahrern, die solche Schäden verursachen? Grundsätzlich gilt: Jeder Auto- und Lasterfahrer muss sein Fahrzeug eisfrei halten. Sonst droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Passiert aufgrund der Eisplatten ein Unfall, drohen dem Fahrer bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Werden dabei noch Menschen verletzt, ist laut ADAC schlimmstenfalls eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung die Folge.

Titelfoto: 123RF/svenler

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