Nur noch 30 km/h! Werktags-Verwirrung auf A4-Ausweichroute

Nossen/Wilsdruff - Für viele Anwohner zwischen Nossen und Wilsdruff ist es ein Déjà-vu. Denn wie schon im Vorjahr wird auf der A 4 gebaut - diesmal bei Dresden. Und natürlich weichen wegen der ständigen Stau-Gefahr viele Fahrer auf Umgehungsstraßen aus. Das Landratsamt hat diesmal zeitnah reagiert und neue 30er-Strecken in Ortschaften eingerichtet.

Achtung an der Nossener Straße in Wilsdruff: Hier solltet Ihr auch sonnabends von 5 bis 20 Uhr maximal 30 Stundenkilometer fahren. Auch der Blitzer wurde auf die reduzierte Geschwindigkeit umgestellt.
Achtung an der Nossener Straße in Wilsdruff: Hier solltet Ihr auch sonnabends von 5 bis 20 Uhr maximal 30 Stundenkilometer fahren. Auch der Blitzer wurde auf die reduzierte Geschwindigkeit umgestellt.  © Montage: Holm Helis

So sind auf der beliebten Ausweichroute über die Nossener Straße in Wilsdruff seit Anfang Juli nur noch 30 Stundenkilometer erlaubt.

"Die Anordnung soll wegen der faktischen Umleitungsstrecke der A 4 zum Schutz der Anwohner, Fußgänger und aller Verkehrsteilnehmer bis zum Ende der A 4-Baustelle voraussichtlich im Oktober bestehen bleiben", erklärt Bürgermeister Ralf Rother (50, CDU).

Autofahrer sollten also nicht auf "Autopilot" fahren, sondern auch auf die aktuelle Beschilderung achten.

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Das empfiehlt sich auch bei dem Blitzer an der Nossener Straße, dessen Auslöser auch von 50 auf 30 km/h gesenkt wurde. Laut Schild ist er "werktags 5-20 Uhr" scharf.

Als ein Autofahrer vergangenen Sonnabend geblitzt wurde, witterte er schon Abzocke - ein Irrtum.

Viele Autofahrer umfahren die Großbaustelle vor den Toren Dresdens.
Viele Autofahrer umfahren die Großbaustelle vor den Toren Dresdens.  © Eric Münch
Wilsdruffs Bürgermeister Ralf Rother (50, CDU) erklärt die Geschwindigkeitsreduzierung, die das Landratsamt angeordnet hat.
Wilsdruffs Bürgermeister Ralf Rother (50, CDU) erklärt die Geschwindigkeitsreduzierung, die das Landratsamt angeordnet hat.  © Steffen Füssel

So gilt auch der Samstag verkehrsrechtlich als Werktag! Genau wie jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

Titelfoto: Montage: Holm Helis

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