Sachsen: Erste Pflegeheime wollen Energiepauschale einbehalten

Leipzig - Es ist der aktuelle Aufreger in der Pflege: Mehrere Betreiber von Pflegeheimen in Sachsen versuchen derzeit, ihren Bewohnern die vom Staat gezahlte Energiekostenpauschale abzuknöpfen. Sachsens Verbraucherzentrale (VZS) hält das für illegal und rät zur Gegenwehr.

Senioren in Pflegeheimen müssen ihre Energiepreispauschale nicht abgeben.
Senioren in Pflegeheimen müssen ihre Energiepreispauschale nicht abgeben.  © Tom Weller/dpa

Im Dezember erhielten alle Rentner in Deutschland einen Zuschuss von einmalig 300 Euro, um steigende Energiekosten abzufedern.

Bei einigen Betreibern von Pflegeheimen weckte das sofort Begehrlichkeiten. Man werde die Energiekostenpauschale gemeinsam mit den Heimkosten im Februar vom Konto einziehen, wurden etwa die Bewohner eines ASB-Heimes in Gröditz per Brief informiert. Gleiches ist aus Einrichtungen der Caritas zu hören.

Der Sturm der Entrüstung bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wehte auch zur Verbraucherzentrale.

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"Auch wenn Art und Weise des Anschreibens und der Verweis auf steigende Energiekosten einen Anspruch suggerieren, ist klar, dass keine rechtliche Grundlage für den Einzug der Energiekostenpauschale ersichtlich ist", sagt VZS-Rechtsexpertin Micaela Schwanenberg.

Und stellt dann klar: "Allein der Heimvertrag regelt, welche Kostenanteile die Pflegeeinrichtung zu beanspruchen hat."

Rät zum Widerspruch: Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Rät zum Widerspruch: Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.  © VZS
Steigende Energiepreise drücken aufs Geld - doch auch die Betreiber von Pflegeheimen bekommen staatliche Unterstützung.
Steigende Energiepreise drücken aufs Geld - doch auch die Betreiber von Pflegeheimen bekommen staatliche Unterstützung.  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die VZS rät den Pflegeheim-Bewohnern und ihren Angehörigen deshalb, sofort Widerspruch gegen die dreiste Forderung einzulegen und bei bereits erfolgten Abbuchungen das Geld von der Bank wieder zurückbuchen zu lassen.

Übrigens: Laut Sozialverband VdK erhalten Pflegeeinrichtungen aus dem Hilfspaket der Bundesregierung rückwirkend ab Oktober 2022 bis April 2024 selbst Energiekostenzuschüsse zur Kompensation der Mehrausgaben.

Titelfoto: Bildmontage: VZS, Tom Weller/dpa

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