Sachsen greift für landwirtschaftlichen Nachwuchs in die Taschen

Dresden - Sachsen will den landwirtschaftlichen Nachwuchs im Freistaat fördern. "Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen haben das Thema Betriebsnachfolge auf dem Tisch. Zugleich wollen junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gerne gründen", sagte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (49, Grüne) bei der Übergabe eines Förderbescheids an einen Junglandwirt in Laußig.

Der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (49, Grüne).
Der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (49, Grüne).  © dpa/Sebastian Kahnert

Hier setze das im September 2021 vom Kabinett verabschiedete Förderprogramm an, das Landwirte bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützen soll.

"Wir unterstützen den landwirtschaftlichen Nachwuchs beim Start ins eigene Unternehmen, erleichtern Übernahmen und fördern die Modernisierung von Höfen sowie kluge Ideen für den ländlichen Raum", so Günther.

Ziel sei es, die vielgestaltigen Agrarstrukturen in Sachsen zu erhalten, Junglandwirtinnen wie bestehenden Betrieben den Zugang zu Flächen zu sichern und die Branche insgesamt für die Zukunft zu stärken, sagte der Grünen-Politiker. Mit dem Förderprogramm werde ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und die Landwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung in Sachsen gestärkt.

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Günther gratulierte - stellvertretend für alle erfolgreichen Förderungen - Mathias Kröber und dessen Betrieb. Kröbers Betriebskonzept habe zum Ziel, einen nachhaltigen Futterbaubetrieb mit dem Schwerpunkt Mutterkuhhaltung aufzubauen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 17 Förderanträge gestellt - davon wurden neun bewilligt.

Der landwirtschaftliche Nachwuchs in Sachsen soll gefördert werden. (Symbolfoto)
Der landwirtschaftliche Nachwuchs in Sachsen soll gefördert werden. (Symbolfoto)  © dpa/Stephan Schulz

Antragsberechtigt sind Junglandwirte in Sachsen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niederlassen. Die Förderung beträgt 70.000 Euro und wird in drei Raten über fünf Jahre ausgezahlt.

Der Antrag kann innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung gestellt werden. Der nächste Förderaufruf soll im zweiten Halbjahr 2023 starten.

Titelfoto: Fotomontage: dpa/Stephan Schulz, dpa/Sebastian Kahnert

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