Nach Urteil im AfD-Prozess: Sachsens Justizministerin stellt Knallhart-Forderung!

Dresden - Sachsens Justizministerin Katja Meier (44, Grüne) hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster eine Taskforce für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren - wie einst bei der NPD - gefordert.

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (44, Grüne) plädiert für eine Taskforce im Rahmen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (44, Grüne) plädiert für eine Taskforce im Rahmen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.  © Sebastian Kahnert/dpa

Die Entscheidung "stärkt unsere wehrhafte Demokratie, nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen", sagte die Grünen-Politikerin am heutigen Montag in Dresden.

Die Taskforce solle mit der Materialsammlung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren beauftragt werden und in einem Gutachten die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bewerten.

"Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen", so die 44-Jährige.

Immer mehr und bessere Technik: So wird in Sachsens Metropolen geblitzt
Sachsen Immer mehr und bessere Technik: So wird in Sachsens Metropolen geblitzt

Laut dem nordrhein-westfälischen OVG hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision nicht zugelassen. Die AfD will dennoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

Mehr zum Thema Sachsen: