Sachsens Zoll staunt nicht schlecht: Tausende Tabakwaren in der Post sichergestellt!

Dresden - Fahrten nach Polen und Tschechien sind durch Corona nicht mehr so einfach möglich. Um dennoch preiswert Tabakwaren zu erstehen, wenden sich viele Sachsen ans Internet. Doch die heiße Ware wird oft vom Zoll abgefangen.

In einem Paket befinden sich meist bis zu fünf Stangen. Einzelne Schachteln werden in Briefumschlägen transportiert (r).
In einem Paket befinden sich meist bis zu fünf Stangen. Einzelne Schachteln werden in Briefumschlägen transportiert (r).  © Bildmontage/ Hauptzollamt Dresden

Tausende Zigaretten, Heets sowie loser Tabak: Das Hauptzollamt Dresden hatte in den vergangenen Wochen viel zu tun! Wie diese am Freitag berichteten, wurden unglaubliche Mengen von Tabakwaren in Sachsens Postsendungen sichergestellt.

Besagte Artikel wurden oft über das Internet bestellt. Auch soziale Medien wie Instagram und Facebook wurden dafür verwendet. Dabei ist das Ursprungsland der Sendung ein anderer Mitgliedstaat der EU, der die Konsumgüter dann nach Deutschland schickt.

Allein am Donnerstag stellten die Zöllner in wenigen Stunden in 38 Postsendungen rund 14.000 Zigaretten und mehr als 2000 Heets fest.

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Dabei ist das gar nicht erlaubt. Pressesprecherin Heike Wilsdorf erklärt, wann Tabakwaren steuerfrei aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland gebracht werden dürfen.

Nämlich nur dann, wenn diese eine gültige Steuerbanderole besitzen, man diese selbst für den Eigenbedarf erworben hat und eigenständig, also per Auto, Zug, Flug oder Fuß, nach Deutschland bringt.

Was geschieht mit den sichergestellten Tabakwaren?

Auch Heets werden immer häufiger mit der Post versendet. Der Tabak wird erhitzt konsumiert.
Auch Heets werden immer häufiger mit der Post versendet. Der Tabak wird erhitzt konsumiert.  © Bildmontage/ Hauptzollamt Dresden

Die Rechtslage per Post sieht nämlich anders aus. Denn dann handelt es sich um ein "gewerbliches Verbringen". Hier muss eine Tabaksteuer entrichtet werden.

"Die Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten werden ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, und die Tabaksteuer wird fällig. Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Händler an privat", verdeutlicht Wilsdorf.

Ohne ein deutsches Steuerzeichen sind die Waren in Deutschland nicht mehr für den Handel zulässig. Daher werden diese von dem Zoll bereits bei der Lieferung sichergestellt.

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Doch was geschieht dann mit der heißen Ware? Die Zöllner vernichten diese. Damit ist es aber noch nicht getan.

Denn die Tabaksteuer muss von dem Versender sowie dem Empfänger dennoch gezahlt werden. Zudem kann es zu einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren kommen.

Auch eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Tabaksteuer ist möglich. Daher ist dringend zu raten, die begehrte Ware doch lieber in Deutschland zu erwerben.

Titelfoto: Bildmontage/ Hauptzollamt Dresden

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