Wenn Schulkinder in Sachsen ohne Masernimpfung sind, drohen Eltern Bußgelder

Dresden/Görlitz/Plauen - Wegen fehlender Masernimpfung bei Schulkindern haben Sachsens Behörden in den vergangenen Jahren Hunderte Bußgelder gegen Eltern verhängt.

Seit März 2020 müssen Kinder, die eine Einrichtung wie Kindergarten, Hort oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. (Symbolbild)
Seit März 2020 müssen Kinder, die eine Einrichtung wie Kindergarten, Hort oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. (Symbolbild)  © Tom Weller/dpa

Der Landkreis Mittelsachsen berichtet auf dpa-Anfrage von 185 Bußgeldbescheiden in den vergangenen zwei Schuljahren, der Kreis Görlitz von 314 verhängten Bußgeldern 2023, die Stadt Leipzig im selben Jahr von 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die hierzu eingeleitet wurden.

Seit März 2020 müssen Kinder, die eine Einrichtung wie Kindergarten, Hort oder Schule besuchen, gegen das hoch ansteckende Virus geimpft sein.

Im Vogtland war es jüngst zu einem Ausbruch gekommen, bei dem zwölf Kinder im Alter von einigen Monaten bis 13 Jahren erkrankt sind. Laut Gesundheitsamt waren sie nicht ausreichend geimpft.

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Während in Kindergärten und Horten ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn Kinder nicht geimpft sind, ist bei Schulen die Lage komplizierter.

"Schulpflicht bricht Impfpflicht", erklärte das Kultusministerium auf Anfrage. Daher müssten auch ungeimpfte Kinder von Schulen aufgenommen werden. Doch melden die Schulen dies den Angaben zufolge an die Gesundheitsämter, die dann Bußgelder gegen die Eltern verhängen können. Die können bis zu 2500 Euro betragen, fallen aber meist geringer aus.

Das Landratsamt Bautzen etwa sprach von Beträgen zwischen 50 und 200 Euro bei den mehr als 300 im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern, das Landratsamt Pirna von 250 Euro (79 Bußgelder 2023).

Impfrate hat sich nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums "erfreulich positiv entwickelt"

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweifache Impfung in Kombination von Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder. (Symbolbild)
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweifache Impfung in Kombination von Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

"In der Kita gibt es keine Besuchspflicht", so das Ministerium. "Daher ist die Aufnahme der Kinder ohne Masernimpfung zu verweigern."

In solchen Fällen haben die Ämter im vergangenen Jahr zahlreiche Betretungsverbote ausgesprochen. Im Landkreis Bautzen waren es 13, in Dresden seit der Umsetzung des Masernschutzgesetzes 39, von denen 26 wieder aufgehoben wurden. Die Mehrzahl dieser Kinder sei zweifach geimpft gewesen, doch hätten es die Eltern trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, den Nachweis vorzulegen, erklärte die Stadtverwaltung.

"Für 13 Kinder besteht aktuell das Betretungsverbot fort." In Chemnitz wurden voriges Jahr 50 Kita-Kinder ohne Nachweis einer Immunität gegen Masern dem Gesundheitsamt gemeldet. Dem Gesundheitsamt Leipzig liegen nach Auskunft der Stadt dagegen keine Angaben hierzu vor.

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Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweifache Impfung in Kombination von Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollen die erste Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erhalten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten. Auch Erwachsenen wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie nach 1970 geboren sind und ihr Impfstatus unklar ist oder sie in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben.


Manche Eltern reagieren mit Aggression auf Masernimpfpflicht

Mit Blick auf die Masernimpfpflicht bei Kindern in Kindergarten, Schule und Hort bietet der Landkreis Zwickau Beratungsgespräche an.

Doch nur vier Prozent der Nachweispflichtigen nutzten das Angebot. Die Reaktionen reichten von Resignation bis hin zu Aggression. "In der Regel, so unser subjektiver Eindruck, kann jedoch nur wenig Verständnis für die Nachweispflicht aufgebracht werden", so Landkreissprecher Sebastian Brückner. Im Landkreis Zwickau wurden voriges Jahr 254 Verfahren eingeleitet, weil entsprechende Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Das wird dann als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Im Vogtlandkreis selbst, wo jüngst ein größerer Masernausbruch gemeldet worden war, werden zwar Kinder ohne Impfnachweis nicht in Kindergärten aufgenommen, wie das Landratsamt in Plauen informierte. Bei Schulkindern habe das Gesundheitsamt - anders als andere Landkreise - bisher aber keine Bußgelder verhängt. Eine genaue Begründung für diese Praxis nannte das Landratsamt auf Nachfrage bislang nicht.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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