Wer zahlt eigentlich für das Zubaggern der Tagebaulöcher?

Dresden - Der Kohleabbau ist endlich, die Tage sind gezählt. Doch wer zahlt eigentlich für die Rekultivierung der Tagebaulöcher, fürs Zubaggern und Bepflanzen? Laut Sachsens Wirtschaftsministerium ist die Finanzierung auch durch das Energieunternehmen LEAG nicht gefährdet.

Wenn der Kohleabbau endet, müssen die Tagebaulöcher gestopft und bepflanzt werden. Wer für die Kosten aufkommt, scheint geklärt.
Wenn der Kohleabbau endet, müssen die Tagebaulöcher gestopft und bepflanzt werden. Wer für die Kosten aufkommt, scheint geklärt.  © imago/Star-Media

"Zur Sicherung der nach Einstellung der Kohlegewinnung erforderlichen Renaturierungskosten hat der Freistaat mit der LEAG eine Vorsorgevereinbarung abgeschlossen, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf auch angepasst wird", teilt das Ministerium dazu mit.

Somit werde sichergestellt, dass die Kosten der anschließenden Wiedernutzbarmachung finanziell abgesichert sind.

"Bis zum heutigen Tag hat die LEAG alle ihre Verpflichtungen aus der Vorsorgevereinbarung komplett erfüllt und wir gehen davon aus, dass das auch zukünftig so passieren wird."

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Hintergrund war ein Schreiben des Brandenburger Wirtschafts-Staatssekretärs Hendrik Fischer an die LEAG. Er forderte, dass genug Geld für die Rekultivierung sichergestellt wird.

Rechtlich gesehen müssen Kohleunternehmen für Rekultivierung aufkommen

Denn Umweltverbände und Grünen-Politiker sehen die Gefahr, dass die Kohlesparte gezielt in die Insolvenz geschickt werden soll, um künftig nicht für die Kosten der Renaturierung aufkommen zu müssen. Die LEAG wies die Vorwürfe zurück.

Rechtlich gesehen müssen die Kohleunternehmen für die Rekultivierung aufkommen. Der Kohleausstieg bis 2038 wurde durch die Bundesregierung vereinbart und gesetzlich fixiert.

Das Gesetz besagt auch, dass die Kohleunternehmen für einen freiwilligen vorgezogenen Ausstieg vom Bund entschädigt werden.

Nachdem die Entschädigung des Energiekonzerns RWE genehmigt wurde, müsse nun auch die LEAG eine Entschädigung erhalten, forderte das Wirtschaftsministerium. Die Entschädigung sei vollständig für die Tagebaufolgekosten vorgesehen.

Titelfoto: imago/Star-Media

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