Knallhart-Urteil gegen Geldautomaten-Sprenger

Zwickau - Hartes Urteil trotz weniger Beweise: Am Amtsgericht Zwickau wurde am Donnerstag ein mutmaßlicher Geldautomaten-Sprenger zu 18 Monaten Haft verdonnert. Im Dezember 2018 soll der Mann an der Sprengung eines Sparkassenautomaten in Meerane beteiligt gewesen sein. Die Täter nahmen rund 135.000 Euro mit.

In den frühen Morgenstunden des 22. Dezember 2018 wurde in der Sparkassen-Filiale in Meerane ein Geldautomat gesprengt.
In den frühen Morgenstunden des 22. Dezember 2018 wurde in der Sparkassen-Filiale in Meerane ein Geldautomat gesprengt.  © Andreas Kretschel

Viel konnten Ermittler nach dem Beutezug in der Äußeren Crimmitschauer Straße nicht ans Tageslicht bringen. Unterm Strich musste vor Gericht eine DNA-Spur des Angeklagten Enes I. (27) herhalten. Diese befand sich allerdings an einer Schlaufe einer als Taschenlampe getarnten Elektroschockers, der 150 Meter vom Tatort gefunden wurde.

Der Elektroschocker hat laut LKA-Gutachten als Zündvorrichtung funktioniert und die Gasexplosion im Vorraum der Sparkassen-Filiale ausgelöst. Neben den entwendeten 135.000 Euro entstanden rund 55.000 Euro Sachschaden.

Zeugen konnten bei Dunkelheit keine Täter identifizieren. Sie erinnerten sich lediglich daran, dass mehrere Männer in der Sparkasse und einem Fluchtfahrzeug zugange waren. Unklar war daher auch, welche Tatbeteiligung der Türke überhaupt gehabt haben soll. Selbst der Staatsanwalt sprach von einer "dünnen" Beweislage, forderte trotzdem zwei Jahre Haft - die Verteidigung Freispruch.

Für die Sprengung im Vorraum der Bank klauten die Täter Gasflaschen.
Für die Sprengung im Vorraum der Bank klauten die Täter Gasflaschen.  © Andreas Kretschel

Richter Heiko Eisenreich sprach Enes I. schuldig und verurteilte ihn zu anderthalb Jahren Knast. "Die Spur befand sich an einem Gegenstand, der vor Ort gebraucht worden ist." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Andreas Kretschel

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