Baby stirbt durch großflächige Verbrühung: Eltern aus Haft entlassen

Pößneck - Nach dem Tod eines zehn Monate alten Säuglings in Pößneck sind die Eltern wieder auf freiem Fuß.

Das Landgericht Gera hat die Eltern des verstorbenen Säuglings aus der Haft entlassen. (Archivbild)
Das Landgericht Gera hat die Eltern des verstorbenen Säuglings aus der Haft entlassen. (Archivbild)  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Wie die "Ostthüringer Zeitung" (OTZ) berichtet, werde die Tat juristisch anders bewertet. Das Landgericht Gera spricht inzwischen von "Aussetzung mit Todesfolge" und nicht mehr von Totschlag durch Unterlassen. Deshalb fällt der Haftgrund weg.

Darüber hinaus stünden noch Gutachten von weiteren medizinischen Gutachten aus. Erst wenn diese vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft über ein mögliches Strafmaß entscheiden, schreibt die OTZ.

Das gemeinsame Kind des Paares war im Oktober 2022 an den Folgen einer großflächigen Verbrühung gestorben. Laut Ermittlungen hatten die Eltern ihr Baby nicht zum Notarzt gebracht oder den Notruf gewählt. Stattdessen versorgten sie die Wunden des Säuglings nur notdürftig, woraufhin sich diese entzündeten. Das Kind starb zwei Tage später.

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Rechtsmedizinische Untersuchungen ergab anschließend, dass das kleine Mädchen durch die großflächigen Verbrühungen in Verbindung mit einer daraus resultierenden Sepsis gestorben sei.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte in der Folge einen Haftbefehl wegen Verdacht auf Totschlag durch Unterlassen gegen die Eltern beantragt.

Das Landgericht Gera hob diesen allerdings nach einer Haftbeschwerde des Beschuldigten wieder auf.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

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