Bundesverfassungsgericht nach AfD-Klage: War die Thüringer Corona-Verordnung im Herbst 2020 unzulässig?

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage der Verfassungsrichter in Thüringen zu einer Corona-Verordnung aus dem Herbst 2020 für unzulässig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sich mit der Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion beschäftigt. (Archivbild)
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sich mit der Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion beschäftigt. (Archivbild)  © Uli Deck/dpa

Damit äußern sich die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht inhaltlich zu den aufgeworfenen Fragen. Das geht aus einem Beschluss des Ersten Senats hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Das Weimarer Gericht hat auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion zu entscheiden, ob die weitreichenden Grundrechtseingriffe durch die Verordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten.

Damals hatte es im Infektionsschutzgesetz des Bundes noch keine speziellen Regelungen für Corona gegeben.

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Die Thüringer Richter hatten den Eindruck, dass sie in der Frage anderer Auffassung sind als die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt und deshalb eine klärende Entscheidung aus Karlsruhe benötigen.

Das Bundesverfassungsgericht ist allerdings nicht der Ansicht, dass das erforderlich wäre.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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