Terror-Kennzeichen: Dieser Slogan wird auch in Thüringen als Strafbar eingestuft!

Jena - Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Thüringen als strafbar eingestuft.

Der Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Thüringen als strafbar eingestuft. (Symbolbild)
Der Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Thüringen als strafbar eingestuft. (Symbolbild)  © 123RF/bartusp

Die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München werde im Freistaat geteilt, erklärte die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena auf Nachfrage.

Betroffene, die den Slogan bei Kundgebungen verwendeten, müssten daher in Thüringen mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft München ist die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten.

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Begründet wurde die neue rechtliche Bewertung mit der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

In der Verbotsverfügung steht am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: "Sowie die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" (auf Deutsch oder in anderer Sprache)".

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Laut Paragraf 86a im Strafgesetzbuch wird die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Der Satz "From the river to the sea ..." geht zurück auf die 1960er Jahre und wurde bereits damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet.

Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas, vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt werde - also auf dem Gebiet Israels.

Titelfoto: 123RF/bartusp

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