Bürgergeld gestoppt! Keine Mehrheit für Gesetzentwurf

Berlin - Das Bürgergeld der Ampel-Koalition ist vorerst gestoppt. In einer Sondersitzung des Bundesrates erhielt der Gesetzentwurf für die Sozialreform am Montag nicht die erforderliche Mehrheit. Damit hängt die Entscheidung, ob das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 kommt, vorerst noch in der Luft.

Hubertus Heil (50, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht in der Sondersitzung des Deutschen Bundesrats unter anderem über das geplante Bürgergeld.
Hubertus Heil (50, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht in der Sondersitzung des Deutschen Bundesrats unter anderem über das geplante Bürgergeld.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Wie zuvor angekündigt, verweigerten mehrere Landesregierungen unter Führung beziehungsweise mit Beteiligung der Union dem Vorhaben ihre Zustimmung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (50, SPD) kündigte bereits kurz vor der Abstimmung im Bundesrat an, dass die Bundesregierung noch an diesem Montag den Vermittlungsausschuss anrufen werde.

Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat solle dann möglichst zeitnah einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf erarbeiten.

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Bis Ende November müsse das Gesetz in beiden Kammern beschlossen sein, um zum 1. Januar in Kraft treten zu können, bekräftigte Heil. Zuvor hatte der Minister noch einmal eindringlich dafür geworben, das Bürgergeld nicht scheitern zu lassen.

Mit dem neuen Bürgergeld soll das umstrittene System Hartz-IV überwunden werden. Die Ampel-Pläne sehen für alleinstehende Leistungsempfänger eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro auf 502 Euro vor.

Das ist unstrittig und wird auch von der Union befürwortet. Aber ...

Union hält das Stopp-Schild hoch

Bei der Sondersitzung des Bundesrates erhielt der Gesetzentwurf für die Sozialreform nicht die erforderliche Mehrheit.
Bei der Sondersitzung des Bundesrates erhielt der Gesetzentwurf für die Sozialreform nicht die erforderliche Mehrheit.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt werden, speziell im ersten halben Jahr des Bürgergeldbezugs ("Vertrauenszeit"). Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern will die Ampel lockern.

Bei all diesen Punkten hält die Union seit Wochen ihr Stoppschild hoch. Dass es bei der Reform zu einem Vermittlungsverfahren kommen sollte, hatte sich in den vergangenen Tagen immer stärker abgezeichnet.

Der Bundestag hatte den Entwurf zum Bürgergeld am vergangenen Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Dem vorausgegangen war eine heftige Parlamentsdebatte.

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Einen Vorschlag der Union, die Erhöhung der Regelsätze aus dem Entwurf auszukoppeln und separat zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen, hatten die Ampelfraktionen im Bundestag abgelehnt.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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