Wirbel um Schuhe mit roter Sohle: Amazon muss nach Klage für Mar­ken­rechts­ver­let­zungen haften

Luxemburg - Der französische Schuhdesigner Christian Louboutin (59) hat vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rechtsstreit gegen Amazon gewonnen: Es geht um die Verwendung seines eingetragenen Zeichens - rote Sohlen!

Seitdem Christian Louboutin im Jahr 1991 sein Schuhgeschäft eröffnet hat, haben sich die Designerstücke weltweit etabliert.
Seitdem Christian Louboutin im Jahr 1991 sein Schuhgeschäft eröffnet hat, haben sich die Designerstücke weltweit etabliert.  © Bildmontage: Juan Herrero/epa efe/dpa, 123rf/mickisfotowelt

Davon berichtete das Rechtsmagazin LTO. Das Urteil beschrieb eine klare Markenrechtsverletzung seitens Amazon: "Wenn Amazon den Nutzern seiner Seite den Eindruck vermittelt, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung Pumps der Marke Louboutin verkauft werden, ist davon auszugehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen selbst benutzt (C-148/21 und C-184/21)."

Ferner muss der Online-Händler nun sicherstellen, dass keine Markenrechtsverletzungen durch Dritte entstehen, etwa durch Händler, die ihre Produkte über Amazon verkaufen.

Im Falle des französischen Schuhdesigners waren immer wieder Schuhe von Drittanbietern auf Amazon erschienen, welche das Markenzeichen von Christian Louboutin trugen: die roten Sohlen.

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Der Designer ging nach Angaben des Rechtsmagazins in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Rechtsverletzungen seiner Marke vor. Dabei konnte er sich einen Markenschutz erkämpfen, der ihm die exklusiven Rechte am Vermarkten der kultigen Schuhe mit der roten Sohle sichert.

Auch das Urteil gegen Amazon stellt nun einen großen Sieg für Louboutin dar.

Pflicht zur eindeutigen und einheitlichen Darstellung

Für Käufer muss ab sofort klar ersichtlich sein, ob es sich um ein tatsächliches Markenprodukt handelt, eigene Amazon-Anzeigen oder jene von Drittanbietern. Eine geeignete einheitliche Darstellung ist dabei entscheidend.

Amazon erschwere eine klare Unterscheidung, sodass bei Kunden der Eindruck entstehen könnte, dass der Online-Händler in seinem Namen und auf eigene Rechnung die von Drittverkäufern zum Verkauf angebotenen Louboutin-Produkte vermarkte, so LTO.

Wie und in welchem Umfang Amazon allerdings für die Rechtsverletzung haften soll, ist bisher nicht bekannt.

Titelfoto: Bildmontage: Juan Herrero/epa efe/dpa, 123rf/mickisfotowelt

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