RWE und Uniper mit herber Pleite vor Gericht: Kein Anspruch auf Entschädigungen!

Den Haag - Die Konzerne RWE und Uniper haben im Streit über Zahlungen für vorzeitige Abschaltungen von Kohlekraftwerken in den Niederlanden eine Schlappe erlitten.

RWE und Uniper haben vor Gericht verloren.
RWE und Uniper haben vor Gericht verloren.  © Uli Deck/dpa

Ein Haager Gericht entschied am Mittwoch, dass die Konzerne keinen Anspruch auf Entschädigungen für entgangene Gewinne haben.

Hintergrund ist ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens ab Anfang 2030 wegen des Klimaschutzes untersagt.

Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden dafür keine Entschädigung. Der Streit ist damit noch nicht beigelegt, da sich beide Unternehmen auf den internationalen Energiecharta-Vertrag stützen.

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Die Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts wird Anfang 2023 erwartet.

Insgesamt sind in den Niederlanden noch vier Kohlekraftwerke in Betrieb, von denen Uniper und RWE je eins besitzen. Unipers Werk Maasvlakte wurde 2016 in Betrieb genommen. RWE eröffnete sein Kraftwerk in Eemshaven 2015.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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