Umstrittener Aufnäher auf SEK-Uniform doch kein verbotenes Nazi-Symbol

Bei der Antifa-Demo in Wurzen Anfang September, wurde dieser Aufnäher auf der Dienstkleidung eines SEK-Beamten entdeckt.
Bei der Antifa-Demo in Wurzen Anfang September, wurde dieser Aufnäher auf der Dienstkleidung eines SEK-Beamten entdeckt.  © DPA

Dresden/Leipzig - Ein umstrittener Rabenbanner-Aufnäher auf der Dienstkleidung hat für einen SEK-Beamten ein Nachspiel. Der Fall wird derzeit disziplinarrechtlich geprüft.

Dies erklärte das sächsische Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (39, Linke) und René Jalaß (34, Linke).

Dabei geht es um einen Aufnäher mit dem stilisierten Raben Odins. Das umstrittene Symbol wurde auf der Dienstkleidung eines SEK-Beamten Anfang September in Wurzen fotografiert (TAG24 berichtete). Der Mann war dort bei einer Antifa-Demo im Einsatz gewesen.

Laut Nagel und Jalaß wird das Rabenbanner-Symbol "in einschlägig neurechten, faschistischen und neonazistischen Kreisen verwendet". Auch ein Neonazi-Versand aus Wurzen bietet eine Flagge mit diesem Motiv an.

Die Frage, ob Odins Rabe als Symbol strafrechtlich relevant ist, verneint das Innenministerium mit folgender Begründung: "Es handelt sich um ein Symbol aus der nordischen Mythologie, das vor allem von modernen Anhängern dieser Mythologie, insbesondere in Skandinavien genutzt wird."

So führe beispielsweise die Universität Tromso in Norwegen eine Darstellung von "Odins Raben" in ihrem Logo.

Das Symbol stammt aus der nordischen Mythologie, wird aber auch in rechtsextremen verwendet.
Das Symbol stammt aus der nordischen Mythologie, wird aber auch in rechtsextremen verwendet.  © DPA

Aufgrund der häufig vorhandenen Affinität zur nordischen Mythologie werde das Symbol teilweise auch von Rechtsextremisten genutzt, klärt das Innenministerium auf.

Im Übrigen sei die Frage nach dem konkreten Aufnäher auf eine Bewertung gerichtet. Darauf will sich das Innenministerium aber nicht einlassen und erklärt in seiner Antwort, von der Abgabe einer Bewertung abzusehen. Das Fragerecht diene nur zu dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen.

Und so bleibt es dabei, dass "nicht dienstlich zugelassene Aufnäher" auf der Kleidung oder Ausrüstung von Polizeibeamten nicht erlaubt sind. Der Fall wird derzeit disziplinarrechtlich geprüft.

Die Prüfung ist laut Innenministerium noch nicht abgeschlossen.