Von Oliver Auster
Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen müsste Auswertungen zufolge jeder dritte Döner anders bezeichnet werden. Wird hierzulande etwa am Inhalt geschummelt?
Seit dem vergangenen Herbst haben Experten 1250 Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um den Kennzeichnungen auf den Grund zu gehen.
Das Ergebnis: 428 Mal wurde ein Drehspieß fälschlicherweise als Döner verkauft.
Dabei darf ein Döner in Deutschland nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat. Konkret heißt es in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse: "Dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt."
Der mitverarbeitete Hackfleischanteil darf demnach höchstens 60 Prozent betragen. Sonst muss das Produkt als Drehspieß verkauft werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte im vergangenen Jahr die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, Zahlen zu den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnissen zu melden. So kamen die Zahlen zusammen. Wurde ein falscher Döner entdeckt, mussten die Behörden vor Ort unter anderem die Umbenennung anordnen.
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (53, CDU) sagte dazu: "Wenn ich einen Döner bestelle, möchte ich auch sicher sein können, dass ich einen Döner bekomme. Wir setzen uns als Land dafür ein, dass Lebensmittel für die Menschen sowohl gesundheitlich unbedenklich als auch in der Bezeichnung korrekt sind und kein Verbraucher getäuscht wird."