Finanzverwaltung in NRW ruft den "Weihnachtsfrieden" aus, doch es gibt einige Ausnahmen

Von Oliver Auster

Düsseldorf - Zum Jahresausklang setzt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wieder den sogenannten "Weihnachtsfrieden" um.

Marcus Optendrenk (56, CDU) ist ein deutscher Historiker, Jurist, Politiker und seit dem 29. Juni 2022 Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen.  © Federico Gambarini/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Vom 17. bis zum 31. Dezember wird es zum Beispiel keine Vollstreckungen oder neue Betriebsprüfungen geben. Das kündigte das Finanzministerium an.

"Die Weihnachtstage sind für viele Menschen eine Zeit des Innehaltens und der Begegnung mit Familie und Freunden. Diese Momente haben gerade in einer Zeit, die von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, einen besonderen Wert", sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (56, CDU).

Er betonte: "Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Finanzverwaltung dazu bei, dass die Menschen die Feiertage ungestört verbringen können."

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In der Zeit des Weihnachtsfriedens werden laut Ministerium grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versendet.

"Nur wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssen die Ämter handeln", erklärte das Ministerium.

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Steuerbescheide werden übrigens weiterhin verschickt, damit unter anderem Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen. Auch Mahnungen werden nicht zurückgehalten.

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