Weiterhin keine Einigung im Kostenstreit: Wer zahlt für den Rettungsdienst?

Von Marc Herwig

Düsseldorf - Krankenkassen und Kommunen streiten noch immer ums Geld für den Rettungsdienst. Der Konflikt könnte unmittelbare Folgen für gesetzlich Versicherte haben: Es droht ein hoher Eigenanteil für Rettungseinsätze.

Finden Krankenkassen und Kommunen keine Lösung, müssen viele Bürgerinnen und Bürger in NRW befürchten, künftig einen Eigenanteil für Rettungseinsätze zahlen zu müssen. (Symbolfoto)  © Oliver Berg/dpa

Eine bis Ostern erhoffte Einigung ist nicht zustande gekommen. Die Gespräche würden nach den Feiertagen fortgesetzt, teilte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

Finden Krankenkassen und Kommunen weiterhin keine Lösung, müssten Patienten vielerorts wohl einen Eigenanteil von mehreren hundert Euro bezahlen, wenn sie einen Rettungswagen rufen. Die Stadt Essen hatte als erste Stadt in NRW bereits einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz beschlossen - dies aber zunächst wieder zurückgenommen.

Seit dem Jahreswechsel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rettungseinsätze in einigen nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen nicht mehr komplett.

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Der Knackpunkt sind sogenannte Fehlfahrten. Das sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen rausfährt, ohne am Ende einen Patienten ins Krankenhaus zu bringen - etwa, weil einem Verletzten vor Ort geholfen wurde. Die Kosten dafür - laut NRW-Städtetag rund 250 Millionen Euro pro Jahr - wurden bislang in der Regel auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt.

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Kann eine Reform den Streit zwischen Krankenkassen und Kommunen beenden?

Die Krankenkassen wollen die Kosten für sogenannte Fehlfahrten nicht mehr tragen. (Symbolfoto)  © GKV-Spitzenverband/dpa

Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen. "Nach geltender bundesgesetzlicher Rechtslage sind diese Leistungen nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es daher rechtlich untersagt, entsprechende Kosten zu übernehmen", argumentieren die Krankenkassen in einer Mitteilung.

Auch das Land will für den Fehlbetrag nicht einspringen. Viele Kommunen argumentieren, sie hätten in diesem Fall gar keine andere Wahl, als die Kosten auf die Patienten umzulegen - also einen Eigenanteil für Rettungseinsätze zu verlangen.

Seit Wochen bemühen sich das nordrhein-westfälische Gesundheits- und das Kommunalministerium darum, in dem Konflikt zu vermitteln. Bislang ohne Erfolg.

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Gleichzeitig hoffen beide Seiten auf mehr Klarheit durch eine Reform der Finanzierungsvorschriften für die Rettungsdienste auf Bundesebene. Im Moment läuft in Berlin der dritte Anlauf für eine Reform - aber immer wieder gibt es Verzögerungen. Möglicherweise wird sich das Bundeskabinett Ende April mit dem Thema beschäftigen. Bis die Neuregelung endgültig beschlossen ist und in Kraft treten kann, wird es dann noch mehrere Monate dauern.

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