Darf man Laub und andere Gartenabfälle im eigenen Garten verbrennen?

Ratgeber - Im Herbst kommen allerhand Gartenabfälle und nicht selten große Mengen Laub zustande. Doch wohin mit dem Grünschnitt? Für viele scheint die einfachste und kostengünstigste Lösung das Verbrennen im eigenen Garten sein. Doch leider ist das nicht einfach so möglich und an zahlreiche Vorgaben geknüpft.

TAG24 erklärt die Rechtslage beim Verbrennen von Laub und Gartenabfällen und gibt Tipps, wie sich diese auf umweltgerechte und legale Weise beseitigen lassen.

Verbrennen von Abfall ist immer nur letzte zulässige Option

Ein kleines Feuer im Garten zum Verbrennen von Laub und anderen Gartenabfällen ist meist verboten.
Ein kleines Feuer im Garten zum Verbrennen von Laub und anderen Gartenabfällen ist meist verboten.  © 123RF/ Igor Golieniev

Das Wichtigste zuerst: Nur in den wenigsten Fällen ist die Verbrennung von Laub, Unkraut, Zweigen und anderen Gartenabfällen im eigenen Garten rechtlich erlaubt.

Grund dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das die Abfallentsorgung regelt und das Verbrennen von Gartenabfälle seit dem 1. Januar 2015 verbietet.

Es untersagt, Gartenabfälle in der freien Natur zu verbrennen, anstatt diese ordnungsgemäß zu entsorgten bzw. zu kompostieren.

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Wie so oft gibt es jedoch auch Ausnahmen.

So können die Regierungen der einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von Laub, Ästen und Co. gestatten. Doch selbst wenn die Landesregierung eine Erlaubnis erteilt, können Städte und Gemeinden einem immer noch einen Strich durch die Rechnung machen. Denn diese entscheiden häufig in letzter Instanz, wie die Entsorgung von Grünabfällen in ihrer Kommune geregelt ist.

Am besten ist es, grundsätzlich davon auszugehen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen verboten ist.

Wer dennoch unerlaubt Laub im eigenen Garten verbrennt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Viele Gartenbesitzer möchten sich so schnell wie möglich von ihrem Laub im Herbst trennen.
Viele Gartenbesitzer möchten sich so schnell wie möglich von ihrem Laub im Herbst trennen.  © Unsplash/Greg Shield

Warum darf man Laub nicht im Garten verbrennen?

Ist die Verbrennung rechtlich möglich, dann darf diese nur unter strengen Bedingungen stattfinden. Denn ein Feuer im Garten stellt nicht nur ein Ärgernis für die Nachbarn dar, sondern geht auch mit einem gesundheitlichen Risiko einher.

Aus diesen Gründen ist das Verbrennen von Gartenabfall nicht erlaubt:

  • Grünabfälle müssen nicht verbrannt werden, um beseitigt zu werden. Durch Kompostierung werden die enthaltenen Nährstoffe der Natur wieder zugänglich gemacht.
  • Verbrennen geht immer auch mit dem Freisetzen klimaschädlicher Gase und gesundheitsgefährdender Schadstoffe einher.
  • Der Rauch kann eine Belästigung der Nachbarn darstellen, den diese nicht hinnehmen müssen.
  • Beim Verbrennen wird auch Feinstaub freigesetzt, unter dem besonders Menschen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorerkrankungen leiden können.
  • Durch das Verbrennen großer Laubhaufen werden nicht nur viele Kleintiere wie Insekten vernichtet. Auch Igel nutzen Grünschnitthaufen gerne als Winterquartier und werden durch das Feuer getötet.

Lest mehr informative Artikel aus der Rubrik "Haus & Garten" in unserem TAG24 Ratgeber.

Wann ist eine Ausnahmegenehmigung möglich?

Eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Laub wird nur in den seltensten Fällen von den Behörden erteilt.

Das hängt vor allem damit zusammen, dass wie zuvor beschrieben Grünabfälle kompostierbar sind oder zumindest in Wertstoffhöfen bzw. über die Biotonne entsorgt werden können.

Nur, wenn das Kompostieren, Verrotten oder auch die Entsorgung über die Biotonne und andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht zumutbar oder möglich ist, können die Behörden eine Ausnahme machen. Diese bekommt man jedoch nicht kostenlos, sondern muss dafür eine Gebühr entrichten.

Manche Kommunen bieten Brenntage an

Eine andere Ausnahme besteht darin, wenn es in der verantwortlichen Kommune sogenannte Brenntage gibt, an denen zu festgelegten Zeiten Gartenbesitzer ihre biologischen Abfälle verbrennen dürfen. Meist ist das nur in ländlichen Regionen der Fall. In und um Großstädte herum kann man in der Regel nicht mit einer solchen Ausnahmeregelung rechnen.

Ist das Verbrennen auf dem Grundstück möglich, muss das Feuer zuvor bei den zuständigen Behörden angemeldet und genehmigt werden.

Was für die eigene Kommune bzw. Gemeinde gilt, erfragt man am besten telefonisch oder vor Ort beim zuständigen Ordnungsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde. Diese können genau Auskunft darüber geben, ob und wenn ja unter welchen Umständen ein Feuer im eigenen Garten möglich ist.

So werden Laub und Grünabfälle richtig entsorgt

Laub ist aus Gärtnersicht zu wertvoll, um einfach verbrannt zu werden.
Laub ist aus Gärtnersicht zu wertvoll, um einfach verbrannt zu werden.  © 123rf/serezniy

Grünabfälle wie Laub, Äste oder Unkraut lassen sich - zumindest zum Teil - gut im eigenen Garten verwerten.

Die beste Möglichkeit ist natürlich immer noch das Kompostieren. Auf diese Weise entsteht innerhalb eines Jahres wertvoller und nährstoffreicher Humus, der die Pflanzen optimal mit Nährstoffen versorgt.

Auch bietet sich das Laub im Herbst an, um damit die Beete für den Winter zu bedecken. Zum einen werden die zarten Pflanzen vor allzu viel Kälte und Frost bewahrt. Zum anderen finden in Laubhaufen auch viele Tiere wie Insekten und Igel Schutz.

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Äste und dergleichen lassen sich häckseln und können zum Mulchen verwendet oder mit auf den Kompost gegeben werden.

Laub entsorgen ohne Verbrennen: die Alternativen

Wer keine Möglichkeit hat, sämtliche anfallenden Grünabfälle im eigenen Garten zu verwerten, hat noch andere Möglichkeiten.

  • 1. Entsorgung in der Biotonne: Kleine Mengen Laub und Grünschnitt lassen sich bequem über die Biotonne entsorgen. Die Biomasse wird später in professionellen Kompostieranlagen verwertet.
  • 2. Entsorgung auf dem Wertstoffhof: Auch die nahegelegenen Wertstoffhöfe nehmen Grünabfälle gegen eine geringe Gebühr entgegen.
  • 3. Entsorgung über Gemeinden: Manche Gemeinden organisieren auch örtliche Sammelstellen, zu denen die Grünabfälle in bestimmten Zeiträumen im Herbst und Frühjahr gebracht werden können.
  • 4. Entsorgung über Müllabfuhr: Manche Gemeinden geben auch spezielle Säcke aus, in denen das Laub gesammelt werden kann. Diese werden anschließend von der Müllabfuhr mitgenommen.

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Häufige Fragen zum Thema Gartenabfälle verbrennen

An dieser Stelle erhaltet Ihr noch einmal die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Laub und Gartenabfälle verbrennen im eigenen Garten.

Das Verbrennen von laug und anderen Grünabfällen im Garten ist nur in seltenen Fällen erlaubt.
Das Verbrennen von laug und anderen Grünabfällen im Garten ist nur in seltenen Fällen erlaubt.  © 123RF/Ivan Smuk

Wann darf ich Gartenabfälle im Garten verbrennen?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Verbrennen von Grünabfällen wie Laub und Ästen nicht gestattet ist.

Erlaubt es eine Gemeinde dennoch, dann nur in Verbindung mit bestimmten Auflagen. Dazu gehört unter anderem, dass Gartenabfälle nur zu festgelegten Zeiten verbrannt werden dürfen. Oft beschränkt sich das Zeitfenster nur auf die Monate Oktober und April. Dann ist das Verbrennen nur an bestimmten Wochentagen und zu festgelegten Uhrzeiten gestattet. Doch auch nur, wenn der Wind bzw. die Wetterlage mitspielt.

Darf ich Grünzeug auf Wiesen oder im Wald entsorgen, wenn Verbrennen verboten ist?

Nein, denn pflanzliche Abfälle egal welcher Art, dürfen nicht in der freien Natur entsorgt werden.

Das hängt zum einen damit zusammen, dass sich in dem Laub und Grünschnitt Krankheitserreger befinden können, die später andere Pflanzen im Wald und auf freier Flur infizieren.

Zum anderen kann es passieren, dass Gewässer und Böden erheblich belastet werden, wenn zu große Mengen an Grünabfällen unkontrolliert verrotten. Dadurch wird das sensible Gleichgewicht der Natur negativ beeinflusst.

Wer sich diesem Verbot widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehreren Hundert bis Tausend Euro Strafe geahndet werden kann.

Wurden die traditionellen Brenntage in Deutschland abgeschafft?

Früher war es vor allem in ländlichen Gegenden üblich, dass Gartenabfälle an vorher festgelegten Brenntagen mit einem Feuer im eigenen Garten zu vernichten.

Mit dem steigenden Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein wurde jedoch in den meisten Bundesländern eine Abschaffung dieser Gegebenheit veranlasst.

Von der Neuregelung unberührt sind jedoch die sogenannten Brauchtumsfeuer.

Dazu gehören etwa das in vielen Gemeinden übliche Osterfeuer oder Feuer zur Sonnwende. Denn in diesem Fall dienen die Feuer nicht dem Zweck der Abfallbeseitigung, sondern dem Brauchtum. Selbstverständlich unter der Auflage, dass die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden.

Fazit

Das Verbrennen von Laub, Gehölzschnitt und anderen Grünabfällen ist in den meisten Regionen Deutschlands verboten und wird mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet.

Glücklicherweise gibt es einige Alternativen, um große Mengen an Bioabfällen naturgerecht zu verwerten.

Wer in ländlicheren Regionen lebt, sollte sich informieren, ob die Gemeinden eine örtliche Sammelstelle anbieten, um hier Laub und Grünschnitt kostengünstig zu entsorgen.

Titelfoto: 123RF/ Igor Golieniev

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