Sechs Schüsse! So kam Polizist Simon B. (†34) im Saarland ums Leben
Völklingen - Beim Versuch, einen Tankstellen-Räuber zu fassen, kam Polizeioberkommissar Simon B. (†34) im saarländischen Völklingen ums Leben. Die Ermittlungen samt Obduktion haben nun brutale Details zu seinem Tod aufgedeckt.
Alles in Kürze
- Polizist Simon B. getötet
- Sechs Schüsse in Kopf und Rumpf
- Täter Ahmet G. schoss auf am Boden liegenden Polizisten
- G. randalierte auf Intensivstation und spuckte Beamten an
- Ermittlungen wegen Mordes und versuchten Mordes

Wie BILD unter Berufung auf den zuständigen Oberstaatsanwalt berichtet, ist der Familienvater durch insgesamt sechs Schüsse in Kopf und Rumpf getroffen worden.
Der Polizisten-Killer Ahmet G. (18) feuerte sowohl auf den 34-Jährigen als auch seinen Dienstkollegen, der dank Schutzweste überlebte.
B. verlor den Kampf im Krankenhaus. "Der Beschuldigte soll noch mehrere Schüsse auf den bereits am Boden liegenden Polizeibeamten abgegeben haben", so der Jurist. Todesursache sei Blutverlust infolge der Schussverletzungen gewesen.
Beim Überfall selbst hat G. laut Staatsanwaltschaft ein Besteckmesser mit abgerundeter Klinge genutzt. Wie er sich beim anschließenden Gerangel mit der Polizei einer Dienstwaffe bemächtigen konnte, sei dagegen noch nicht geklärt. Zwei abgegebene Schüsse von Einsatzkräften hätten den Täter bei seiner Flucht am Oberkörper getroffen.
Bericht über Spuck-Attacke durch Ahmet G. auf Intensivstation

Der festgenommene Angreifer schwebt noch in Lebensgefahr. Laut BILD-Informationen soll er auf der Intensivstation in den Winterberg-Kliniken in Saarbrücken randaliert und mehrfach Polizisten beschimpft haben.
Dabei hätte der 18-Jährige sogar einen Wach-Beamten angespuckt. Deshalb müsse er nun einen Spuckschutz tragen, sei zudem mit einer Hand ans Bett gefesselt. Lediglich den Krankenschwestern gegenüber solle er sich freundlich verhalten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den jungen Mann, der die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes.
Derzeit wird untersucht, ob G. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss handelte oder psychisch krank ist. Auch steht die Frage im Raum, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
Titelfoto: Christian Schultz/dpa, DPolG